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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei den Straßen „Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 761.026,08 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS 76.102,61 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 684.923,47 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 684.923,47 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 36.968 VRE.
Beitragsberechnung:
684.923,47 € zu verteilender Aufwand = 18,5276 € / VRE Verrechnungseinheiten 36.968 VRE
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück-Nr. 329, 302, 303, 305, 325, 332, 354, 307, 364, 368, 370, 375, 29, 32,0 322, 347, 377, 349, 380 383, 395, 397, 343, 401, 403, 405, 399, 382, 388, 393, 376, 373, 374, 372, 19, 255, 36, 361, 52/4, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück- Nr. 562, 565, 600.
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