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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei den Straßen „Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                                        761.026,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                            76.102,61 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                                        684.923,47 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 684.923,47 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 36.968 VRE.

 

Beitragsberechnung

 

684.923,47 € zu verteilender Aufwand               =              18,5276 € / VRE

Verrechnungseinheiten 36.968 VRE

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück-Nr. 329, 302, 303, 305, 325, 332, 354, 307, 364, 368, 370, 375, 29, 32,0 322, 347, 377, 349, 380 383, 395, 397, 343, 401, 403, 405, 399, 382, 388, 393, 376, 373, 374, 372, 19, 255, 36, 361, 52/4, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück- Nr. 562, 565, 600.