Bürgerinformationssystem
Vorsitzender
Schneider erteilt das Wort Herrn Knott. Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass
in einem anhängigen Baugenehmigungsverfahren festgestellt wurde, dass die
Grundstücke, obwohl sie im Innenbereich liegen, nicht innerhalb des
Satzungsgebietes ausgewiesen sind. Mittels einer Klarstellungssatzung soll
diese Einbeziehung jetzt nachgeholt werden. Einer öffentlichen Auslegung bedarf
es nicht. Das
Verfahren wird durch den Satzungsbeschluss und dessen Veröffentlichung
abgeschlossen. Der
Ausschuss bekundet seine Zustimmung zur Ausweisung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||