Bürgerinformationssystem
Auf
Nachfrage erklären sich StV. Theuer und StV. Fuchs für befangen und nehmen an
der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass aufgrund der Kanalsanierung und der
Neuverlegung der Wasserleitung die nachmalige Herstellung der Alsbergstraße,
die sich in einem schlechten Zustand befindet, geplant ist. Dipl.-Ing.
Oster stellt die Planung vor. Es ist beabsichtigt, die Kanalisierung in offener
Bauweise durchzuführen. Da der bisherige Kanal in einer Tiefe von 1,25 m
verlegt wurde und sich in einem desolaten Zustand befindet, so sind zwischen
den Muffen fast überall ca. 2 cm Versatz festgestellt worden, kommt nur eine
Neuverlegung in Frage. Nach der Kanalisierung muss zwingend ein nach KAG
beitragsfähiger Ausbau der Straße erfolgen, weil es aufgrund des desolaten Straßenzustandes
keinesfalls möglich ist, nur den Kanalgraben wieder zu schließen. Vielmehr würde
die gesamte Fahrbahn zerstört sein. Dem Abwasserbetrieb würden Kosten der
Straßenwiederherstellung in Höhe von 102.000,00 € entstehen. Bürgermeister
Koester und Fachbereichsleiter Knott erläutern, dass es rechtlich nicht
zulässig ist, die Allgemeinheit mit diesen Kosten zu belasten. Vielmehr besteht
die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Herr
Oster stellt zwei Varianten des Ausbaues vor. Die
1. Variante sieht eine Fahrbahnbreite von 3,50 m und Hochbord vor sowie einen
Gehweg mit 2,25 m Breite in Pflasterbauweise. Die
2. Variante ist mit einer 3,00 m breiten Fahrbahn zuzüglich eines 2,00 m
breiten Parkstreifens gegenüber des Rathauses und Gehweg geplant. Die
Kosten für die 1. Variante sind mit 188.000,00 €, die der 2. Variante mit
200.000,00 € veranschlagt. Die Einbahnregelung soll auf alle Fälle
erhalten bleiben. Auf
Frage aus dem Ausschuss erklärt Herr Oster unterstützt von der Verwaltung, dass
kein Grunderwerb zu tätigen ist. Die in dem Bereich des Grundstückes Sommer
vorhandene Hecke, die aller Voraussicht nach nicht erhalten werden kann, liegt
ca. 1,00 m auf städtischem Gelände. Die
Beitragshöhe beläuft sich auf ca. 8.00 € pro VRE, ohne Parkstreifen auf
ca. 7,42 € pro VRE. Kriterium der Veranlagung ist auch die Geschossigkeit
der vorhandenen Gebäude. Die Kosten der Angleichungen auf den privaten
Grundstücken sind ab 1,00 m von der Grundstücksgrenze von den Anliegern zu
zahlen, ebenfalls die der Kanalschächte und der neuen Hausanschlüsse. In
der sich anschließenden regen Diskussion werden Fragen zur Belastung der
Anlieger in Hinsicht auf die nachmalige Herstellung der Straße, sie wurde 1960
erstmalig hergestellt und abgerechnet, gestellt. Seitens der Verwaltung wird
dazu ausgeführt, dass eine Heranziehung zu den Kosten des Ausbaues der Straße
nach über 40 Jahren erforderlich ist. Bürgermeister
Koester unterstreicht nochmals die Notwendigkeit des Ausbaues. Er führt aus,
dass die Anlieger ihr Ansinnen in der am 05.10.2009 stattfindenden
Anliegerversammlung vortragen können. Er regt an, die Planung durch den Ausschuss
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Auf
Vorschlag von StV. Neusinger stimmt der Ausschuss zu, die Entscheidung über den
Ausbau der Alsbergstraße bis nach der Bürgerversammlung am 05.10.2009 zu
vertagen. Eine Entscheidung ist dann eventuell im Rat am 07.10.2009 zu fassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||