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Auszug - 6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert kurz den Inhalt des Antrages und der Ortsbesichtigung.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 5. Ergänzung vom 28.12.2005 wird im Bereich der Parzellen Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstücke Nr. 35 und 36 um einige Innenbereichsgrundstücke zur Baulückenschließung ergänzt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.