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Auszug - 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert, dass sich während des Verfahrens gezeigt habe, dass die ursprünglich be-schlossene Satzungserweiterung s

 

Herr Knott erläutert, dass sich während des Verfahrens gezeigt habe, dass sich die ursprünglich beschlossene Satzungserweiterung mit dem § 35 Abs. 6 BauGB nicht vereinbaren lässt, weil nur eine Einbeziehung des bebauten Bereiches hiernach möglich ist. Der Bauherr hat daraufhin eine Umplanung vorgenommen, die den Ausbau bestehender Wirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken vorsieht. Damit wird das Plangebiet auf das rechtlich zulässige Maß beschränkt.

 

Während der Offenlage des Planentwurfes, an der die Bürger und Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, ist eine Stellungnahme eingegangen, über die heute zu entscheiden ist.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.09.2008:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in vollem Umfange statt. Das Plangebiet der 1. Ergänzungssatzung für Alfenzingen wird auf den bebauten Bereich im Außenbereich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben reduziert. Die Löschwasserversorgung ist in ausreichendem Maße sichergestellt.

 

Satzungsbeschluss:

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegen gehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.