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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig
folgende Beschlussfassung: Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I – der
Stadt Waldbröl. |
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