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Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Haus- und Grundstücksgemeinschaft Werner
und Bernd Roth KG beabsichtigt, 12 Garagen mit Flachdächern zu errichten. Die
Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes sehen vor, dass die Dachneigungen,
die entsprechend der Planzeichnung für Hauptgebäude festgesetzt sind, auch für
die Garagen gelten. Dies soll geändert werden. Aus
der Ausschussmitte wird darauf hingewiesen, die laut textlichen Festsetzungen
festgelegten dauerhaft extensiv zu begrünenden Dächer durchzusetzen. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße
– der Stadt Waldbröl (Neufassung der textlichen Festsetzungen) im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung
der Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3
Abs. 2 BauGB. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der
Planung nicht berührt. |
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