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Auszug - 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert, dass die Kreisbaugenossenschaft eG die Errichtung von zwei Mehrfamili-enhäusern mit insgesamt 16 Wohnung

 

Herr Knott erläutert, dass die Kreisbaugenossenschaft eG die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohnungen auf den Grundstücken Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 241 für Familien als auch für Senioren und Alleinstehende plant.

 

Auf den Grundstücken Nr. 240 und 241 ist eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und einer Zuwegung von der Gerberstraße in einer Breite von 3,50 m festgesetzt. Um die Bauvorhaben realisieren zu können und aufgrund der finanziellen Situation der Stadt sollte der Erwerb dieser Fläche aufgegeben werden. Der Bereich kann dann dem allgemeinen Wohngebiet zugeführt werden. Zudem ist die Kreisbaugenossenschaft verpflichtet, auf den Mehrfamiliengrundstücken eine Spielfläche zu errichten.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh mit Aufgabe der öffentlichen Grünfläche (Zweckbestimmung Spielplatz) und der entsprechenden Straßenverkehrsfläche zur Erschließung dieser Grünfläche.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.