Bürgerinformationssystem
Herr
Knott erläutert, dass die Kreisbaugenossenschaft eG die Errichtung von zwei
Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohnungen auf den Grundstücken Gemarkung
Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 241 für Familien als auch für Senioren und
Alleinstehende plant. Auf
den Grundstücken Nr. 240 und 241 ist eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Spielplatz und einer Zuwegung von der Gerberstraße in einer
Breite von 3,50 m festgesetzt. Um die Bauvorhaben realisieren zu können und
aufgrund der finanziellen Situation der Stadt sollte der Erwerb dieser Fläche
aufgegeben werden. Der Bereich kann dann dem allgemeinen Wohngebiet zugeführt
werden. Zudem ist die Kreisbaugenossenschaft verpflichtet, auf den
Mehrfamiliengrundstücken eine Spielfläche zu errichten. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt
Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh mit Aufgabe der öffentlichen
Grünfläche (Zweckbestimmung Spielplatz) und der entsprechenden
Straßenverkehrsfläche zur Erschließung dieser Grünfläche. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche
Auslegung des Planes gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs.
2 BauGB. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt. |
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