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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei den Straßen Wienhellerweg / Martin-Breuer-Weg / Isengarten um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               277.423,60 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                27.742,36 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       249.681,24 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 249.681,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 24.975 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

249.681,24 € zu verteilender Aufwand           =           9,997 € / VRE

Verrechnungseinheiten 24.975 VRE

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 998, 593, 705, 596, 597, 1187, 706, 1186, 1042, 575, 574, 272, 996, 997, 226, 636, 1143, 1176, 955, 954, 1044, 951, 322, 323, 324, 325, 5, 6.