Bürgerinformationssystem
Herr
Stock von der OVAG stellt das Schülerticket als mögliche Alternative zum
Fahrausweis (Schülerjahresticket) vor. Er berichtet, dass der Fahrausweis für
freifahrtberechtigte Schüler bekanntlich nur an Schultagen zwischen Wohnort und
Schule, montags bis freitags bis spätestens 18.00 Uhr, genutzt werden kann. Das
Schülerticket hingegen deckt sowohl Schul- als auch Freizeitfahrten ab. Es
berechtigt Schüler, rund um die Uhr an allen Tagen – auch in den Ferien
– mit sämtlichen Bussen und Bahnen im VRS-Netz zu fahren. Voraussetzung
für die Inanspruchnahme des Schülertickets ist allerdings, dass Schule und
Schulträger sich für die Einführung entscheiden und ein Vertragsabschluss mit
der OVAG und VRS GmbH zustande kommt. Das Schülerticket ist kostenpflichtig.
Die Stadt Waldbröl als Schulträger zahlt weiterhin die Kosten in Höhe einer
Schülerjahreskarte für freifahrtberechtigte Schüler. Der darüber hinausgehende
Betrag geht wie folgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten: Für
das erste Kind 12,00
€; für
das zweite Kind 6,00 €, für
das dritte und jedes weitere Kind 0,00 €. Empfänger
von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind vom Eigenanteil
befreit. Nicht
freifahrtberechtigte Schüler zahlen 24,50 €. Sollte
eine Einführung des Schülertickets erfolgen, ist diese Variante für alle
Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Jahresabos bindend. Das
zusätzliche Angebot eines Juniortickets wird anschließend auch kurz vorgestellt. Anhand
der von der Verwaltung vorbereiteten Tischvorlage wird im Ausschuss diskutiert
und beraten. Es stellt sich heraus, dass sozial schwache Familien, wie Hartz
IV-Empfänger nicht benachteiligt werden sollten, da seitens der Stadt Waldbröl
eine Übernahme des Eigenanteiles im Rahmen dieser freiwilligen Ausgabe nicht
möglich sein wird. Herr
Stock erklärt hierzu, dass für den v.g. Personenkreis grundsätzlich keine
Kostenbefreiung vom Verkehrsträger vorgesehen ist, wird dies aber kurzfristig
noch einmal abklären. Zusatz: Der Verwaltung wurde zwischenzeitlich
seitens der OVAG mitgeteilt, dass eine Kostenbefreiung für ALG-II- und
Hartz-IV-Empfänger nicht eingeräumt wird. Weiterhin
skeptisch werden auch die teilweise unzureichenden Busverbindungen in den Außenortschaften
gesehen. Maßgebend für eine mögliche Einführung wird außerdem die Elternentscheidung
sein. Der
für die Umfrage zur möglichen Einführung des Schülertickets vorbereitete
Fragebogen nebst Anschreiben an die Erziehungsberechtigten wird vom Ausschuss
zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Im Ergebnis bleibt allerdings abzuwarten,
ob sozial schwache Familien benachteiligt werden. xxxxx Herr
Knieling stellt sich anschließend Fragen aus dem Ausschuss hinsichtlich
bestehender Fahrprobleme. Auf Anfrage berichtet Herr Knieling, dass die OVAG
allen Beschwerden nachgeht. Vor allen Dingen zu Schuljahresbeginn werden
regelmäßig zu volle Busse beklagt, die aber in der Regel auf das Verhalten der
Schüler zurückzuführen sind, die bei mehreren Alternativen grundsätzlich auf
den letzten (späteren) Bus warten. Es werden aber auch Zählungen durchgeführt
und soweit erforderlich Zusatzbusse eingesetzt. Die zugrunde gelegte Kapazitätsgröße
liegt aber immer 10 bis 15 Plätze unter der Norm. Teilweise sehr frühe
Abfahrtzeiten sind ein weiterer Diskussionspunkt. Der Ausschuss erhält die
Information, dass Anschlussfahrten zu berücksichtigen sind, dafür aber durch
zeitnahe Rückfahrtzeiten ein Ausgleich geschaffen wird. Beschluss: Der
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt bei 7 Ja- und 3 Nein-Stimmen,
die Umfrage zur möglichen Einführung des Schülertickets anhand des
vorbereiteten Fragebogens an den weiterführenden Schulen der Stadt Waldbröl
durchzuführen. |
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