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StV. Greb erläutert den vorliegenden Antrag, der von den Ratsfraktionen insgesamt positiv aufgenommen wird. Hinsichtlich der Frage, ob weitere gemeinnützig tätige Organisationen oder Helfer im sozialen Bereich ebenfalls in den Genuss einer solchen Vergünstigung kommen sollen, besteht Einvernehmen, dieses Thema im Ausschuss für Soziales und Sport zu beraten. Es wird darauf verwiesen, dass die Stadt Waldbröl gegenüber der Feuerwehr in besonderem Maße in der Pflicht steht, da es sich hierbei um eine städtische Pflichtaufgabe handelt.
Beschluss:
Der Rat verweist einstimmig den vorliegenden Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales und Sport.
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