Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die stellvertretenden
sachkundigen Bürge-rinnen und Bürger werden durch den Auss
Die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die stellvertretenden sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger werden durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt
eingeführt und verpflichtet.