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Auszug - Vorstellung des Vorentwurfs für die private Erschließungsstraße von der L 339 zum Gemeindezentrum der Ev. Christen-Baptisten-Gemeinde am Lerchenweg durch das Planungsbüro Schumacher, Wiehl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dipl

 

Herr Dipl.-Ing. Schumacher sen. trägt vor, dass die Ev. Christen-Baptisten-Gemeinde eine stark wachsende Gemeinde ist, die bei Veranstaltungen bis zu 1.000 Besuchern zählt, die in der Regel mit dem Pkw anreisen. Um die Ortlage Diezenkausen zukünftig von dem starken An- und Abreiseverkehr zu entlasten, beabsichtigt die Gemeinde eine 300,00 m lange und 6,00 m breite private Erschließungsstraße von der Parkplatzanlage des Gemeindezentrums am Lerchenweg in nordöstliche Richtung auf die Diezenkausener Straße zu errichten. Im weiteren Verlauf ist die Diezenkausener Straße bis zur Aufmündung auf die L 339 Oberbrölstraße auf 5,50 m zu verbreitern. In einer Grundsatzabstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wird von dort ferner die Errichtung einer Linksabbiegespur auf der Landstraße gefordert. Die Ev. Christen-Baptisten-Gemeinde ist bereit, die Gesamtkosten der Maßnahme zu tragen.

 

Der s.B. Zeller macht ausdrücklich auf die Schutzwürdigkeit des tangierten Hohlweges und dem Eichen-Solitärbaum im Aufmündungsbereich der Privatstraße auf die Diezenkausener Straße aufmerksam und fordert einen geeigneten Schutzabstand.

 

Ferner ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass die Privaterschließung als Umgehungsstraße missbraucht werden kann. Herr Knott schlägt diesbezüglich vor, die derzeitige Zuwegung der Parkplatzanlage von dem Lerchenweg abzubinden.

 

Auf die Frage des s.B. Zeller teilt Herr Knott mit, dass die Stadt Waldbröl keinerlei Kosten übernehmen wird.

 

Als weitere Planungsschritte sind zu nennen:

 

  • Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages
  • Aufstellung eines Bebauungsplanes
  • Einziehungs- bzw. Widmungsverfahren der betroffenen Wegeflächen

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr stimmt einstimmig dem Straßenvorentwurf zum Bau der privaten Erschließungsstraße von der Diezenkausener Straße zur L 339 unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung von Schutzabständen zum gesamten Hohlweg und dem Eichen-Solitärbaum, zu.