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Auszug - Beratung über die Verkehrsführung der Hochstraße mit Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches "Zone 20" in Verbindung mit einer Einbahnstraßenführung - Vortrag durch Herrn Dipl.-Ing. Hartmut Schröder (städt. Tiefbauverwaltung)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anhand einer Powerpoint-Präsentation trägt Herr Schröder die Ergebnisse der durchgeführten Ver-kehrszählungen vor

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation trägt Herr Schröder die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen vor.

 

Die im Zuge der Amtsgerichtserweiterung angeordnete Baustellenverkehrsregelung mit einer Einbahnstraßeführung auf der Hochstraße in südwestliche Richtung hat neben der beabsichtigten Verkehrsverlagerung auf den Straßenzug Friedrich-Engelbert-Weg und  Landrat-Maurer-Straße keine Auswirkungen auf das übrige umliegende Anliegerstraßennetz.

 

Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sieht als Richtwert für den Seitenraumbedarf von Fußgängern eine Regelbreite von 2,50 m einschließlich der erforderlichen Sicherheitsabstände vor. In Geschäftsbreichen mit Schaufensterfronten oder mit Verkaufsauslagen im Seitenraum ist der Seitenraumbedarf weiter zu vergrößern. 

 

In der heutigen Straßenraumaufteilung ist dem motorisierten Individualverkehr und dem Parken der Vorrang gegenüber dem Fußgänger eingeräumt. Letzterem ist zum Teil nur ein einseitiger Seitenraum (ev. Kirche) bzw. beidseitige Bereiche von ca. 1,50 m zugewiesen.

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgänger ist eine Umgewichtung der Verkehrsraumaufteilung erforderlich, die nur durch die Wegnahme einer Fahrspur erreichbar ist.

 

Als weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs „Zone 20“ im Kernbereich der Hochstraße vor. Die peripheren Straßenzüge Wiedenhof – Hochstraße und Löher Weg – Alte Poststraße – Am Marktplatz sollten „Zone 30“ bleiben, um einen Geschwindigkeitstrichter zu haben.

 

StV. Claudia Hein und StV. Jürgen Hennlein weisen darauf hin, dass man sich in der Arbeitsgruppe „Hochstraße“ bereits auf eine restriktivere Verkehrsführung in Form einer gegenläufigen Einbahnregelung auf der Hochstraße geeinigt habe. Ferner habe man sich auf die Vorstellung der beabsichtigten Verkehrsregelung in einer Bürgerversammlung geeinigt.

 

Herr Schröder führt aus, dass die durchgehende Einbahnstraße während der Amtsgerichtserweiterung bereits zielführend die Verkehrssicherheit verbessert hat. Für einen weitergehenden Eingriff in die Verkehrserschließung der Anlieger sei seines Erachtens zurzeit kein Ermessensspielraum gegeben. Außerdem stellt die durchgehende Einbahnstraße auf der Hochstraße eine sinnvolle Ergänzung der beabsichtigten Verkehrsführung zum Bau des Kreisverkehrsplatzes B 256 Kaiser-/ Garten-/Brölbahnstraße dar.

 

Die Verwaltung beabsichtigt im 1. Quartal 2010 zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Auf der Tagesordnung soll der Bau des Kreisverkehrsplatzes B 256 Kaiser-/ Garten-/Brölbahnstraße und die damit verbundene Verkehrsführung stehen. Die Anregung, auch die Verkehrsführung auf der Hochstraße darzustellen, wird gerne aufgenommen.

 

Entgegen dem Verwaltungsvorschlag, einen Geschwindigkeitstrichter in dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten, ist man sich fraktionsübergreifend einig, dies nicht zu tun, sondern die derzeitige „Zone 30“ vollständig in eine „Zone 20“ zu überführen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme beim Straßenverkehrsamt Gummersbach zu beantragen:

 

a)      Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Hochstraße von der Kreuzung Wiedenhof/ Hochstraße/ Oststraße  bis zur Kreuzung Hochstraße/ Alte Poststraße/ Landrat-Danzier-Straße.

b)      Überprüfung des derzeitigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches „Zone 30“ in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich „Zone 20“.