Bürgerinformationssystem
Anhand einer Powerpoint-Präsentation
trägt Herr Schröder die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen vor. Die im Zuge der
Amtsgerichtserweiterung angeordnete Baustellenverkehrsregelung mit einer
Einbahnstraßeführung auf der Hochstraße in südwestliche Richtung hat neben der
beabsichtigten Verkehrsverlagerung auf den Straßenzug Friedrich-Engelbert-Weg
und Landrat-Maurer-Straße keine
Auswirkungen auf das übrige umliegende Anliegerstraßennetz. Die Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06) sieht als Richtwert für den Seitenraumbedarf von
Fußgängern eine Regelbreite von 2,50 m einschließlich der erforderlichen
Sicherheitsabstände vor. In Geschäftsbreichen mit Schaufensterfronten oder mit
Verkaufsauslagen im Seitenraum ist der Seitenraumbedarf weiter zu
vergrößern. In der heutigen
Straßenraumaufteilung ist dem motorisierten Individualverkehr und dem Parken
der Vorrang gegenüber dem Fußgänger eingeräumt. Letzterem ist zum Teil nur ein
einseitiger Seitenraum (ev. Kirche) bzw. beidseitige Bereiche von ca. 1,50 m
zugewiesen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
der Fußgänger ist eine Umgewichtung der Verkehrsraumaufteilung erforderlich,
die nur durch die Wegnahme einer Fahrspur erreichbar ist. Als weitere Verbesserung der
Verkehrssicherheit schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs „Zone 20“ im Kernbereich der
Hochstraße vor. Die peripheren Straßenzüge Wiedenhof – Hochstraße und
Löher Weg – Alte Poststraße – Am Marktplatz sollten „Zone
30“ bleiben, um einen Geschwindigkeitstrichter zu haben. StV. Claudia Hein und StV. Jürgen
Hennlein weisen darauf hin, dass man sich in der Arbeitsgruppe
„Hochstraße“ bereits auf eine restriktivere Verkehrsführung in Form
einer gegenläufigen Einbahnregelung auf der Hochstraße geeinigt habe. Ferner
habe man sich auf die Vorstellung der beabsichtigten Verkehrsregelung in einer
Bürgerversammlung geeinigt. Herr Schröder führt aus, dass die
durchgehende Einbahnstraße während der Amtsgerichtserweiterung bereits
zielführend die Verkehrssicherheit verbessert hat. Für einen weitergehenden
Eingriff in die Verkehrserschließung der Anlieger sei seines Erachtens zurzeit
kein Ermessensspielraum gegeben. Außerdem stellt die durchgehende Einbahnstraße
auf der Hochstraße eine sinnvolle Ergänzung der beabsichtigten Verkehrsführung
zum Bau des Kreisverkehrsplatzes B 256 Kaiser-/ Garten-/Brölbahnstraße dar. Die Verwaltung beabsichtigt im 1.
Quartal 2010 zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Auf der Tagesordnung soll
der Bau des Kreisverkehrsplatzes B 256 Kaiser-/ Garten-/Brölbahnstraße und die
damit verbundene Verkehrsführung stehen. Die Anregung, auch die Verkehrsführung
auf der Hochstraße darzustellen, wird gerne aufgenommen. Entgegen dem Verwaltungsvorschlag,
einen Geschwindigkeitstrichter in dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
einzurichten, ist man sich fraktionsübergreifend einig, dies nicht zu tun,
sondern die derzeitige „Zone 30“ vollständig in eine „Zone
20“ zu überführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr
beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme beim Straßenverkehrsamt
Gummersbach zu beantragen: a)
Einrichtung
einer Einbahnstraße auf der Hochstraße von der Kreuzung Wiedenhof/ Hochstraße/
Oststraße bis zur Kreuzung Hochstraße/
Alte Poststraße/ Landrat-Danzier-Straße. b)
Überprüfung
des derzeitigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches „Zone 30“ in
einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich „Zone 20“. |
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