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Auszug - Resolution: Gaspreisrückerstattung an Private  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kronenberg erläutert, dass die Politik hier die Aufgabe hat, die Interessen der Bürger zu vertreten und dies auch Vorrang gegenüber der Tatsache hat, dass die Stadt Waldbröl Anteilseigner an der AggerEnergie ist.

 

StV. Greb verweist darauf, dass ein entsprechender FDP-Antrag in dieser Sache bereits im Sommer beschlossen wurde.

 

StV. Helzer erklärt, dass die UWG den vorliegenden Resolutionstext uneingeschränkt befürworte und sich der Argumentation des StV. Kronenberg anschließt.

 

StV. Steiniger bemerkt, dass sich die CDU-Fraktion mit den ersten drei Absätzen des vorgelegten Resolutionstextes einverstanden erklären kann.

 

StV. Weber ergänzt, dass die vom StV. Greb benannte Beschlusslage eine andere Rechtsgrundlage hat.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei zwei Enthaltungen den nachstehend aufgeführten Resolutionstext:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl fordert die AggerEnergie auf, jedem ihrer Kunden die in den letzten Jahren zuviel gezahlten Gasgebühren zurückzuzahlen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl legt sowohl als parlamentarisches Vertretungsgremium der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wie auch als Verwaltungsorgan des Mitgesellschafters der AggerEnergie Wert darauf, dass das Versorgungsunternehmen AggerEnergie nur die Gebühren erhebt, die wirtschaftlich angemessen sind und auf einer unstrittigen Rechtsbasis beruhen.

 

Nachdem der Bundesgerichtshof eine Preisanpassungsklausel für rechtsunwirksam erklärt hat, erwartet der Rat der Stadt Waldbröl eine dieses Urteil berücksichtigende Rückerstattung.