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StV. Helzer erläutert den vorliegenden Antrag und erklärt, dass die UWG-Fraktion Akteneinsicht bei den Betrieben genommen hat. Hierbei sei aufgefallen, dass bei einem Hausgrundstück in Waldbröl ein schadhafter Hausanschluss vorhanden ist, durch den Abwässer in den Untergrund wegsickern können. Da es sich hierbei um eine Umweltgefährdung handelt, müsste wie in solchen Fällen üblich eine Dichtigkeitsprüfung vom Grundstückseigentümer eingefordert werden.
StV. Steiniger erklärt, dass in den vor beschriebenen Fällen eine selbstverständliche Handlungspflicht für die Verwaltung besteht; ein besonderer Ratsbeschluss ist hierzu nicht notwendig.
StV. Conrad ergänzt, dass das Thema der Dichtigkeitsprüfung so komplex sei, dass es ausführlich im Betriebsausschuss beraten werden müsse. In diesem Sinne habe man auch den vorliegenden Antrag der UWG verstanden.
StV. Hennlein führt aus, dass die Verwaltung zum Handeln verpflichtet ist, wenn ihr Missstände bekannt werden. Er gehe davon aus, dass dieses so gehandhabt wird.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Koester wird der vorliegende Antrag im Rahmen der zur generellen Beratung zum Thema Dichtigkeitsprüfung in den Betriebsausschuss verwiesen. Sofern einzelne Missstände betreffend mangelnder Dichtigkeit von Hausanschlussleitungen bekannt sind, sind diese zu klären.
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