Bürgerinformationssystem
Vorsitzender
Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott führt aus,
dass zur Erweiterung des vorhandenen Wohngebäudes eine Baugenehmigung nach § 35
Abs. 4 Nr. 5 BauGB erteilt wurde. Bei der Bauausführung wurde jedoch
festgestellt, dass die Bausubstanz des alten Gebäudes so schlecht war, dass die
Bauherren keine andere Möglichkeit sahen, als das Altgebäude abzureißen und
einen Neubau zu errichten. Seitens des Oberbergischen Kreises wurde dies bei
der Rohbauabnahme moniert und eine Genehmigung verweigert, da es sich nach
deren Auffassung um einen Neubau im Außenbereich handele. Um dem Bauherrn doch
noch zu seiner Genehmigung verhelfen zu können, soll entsprechendes
Planungsrecht geschaffen werden, d.h. eine Ergänzung der Satzung könnte helfen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf dem Grundstück eine Bautiefe auszuweisen.
Hierzu ist es erforderlich, das bestehende Satzungsgebiet zu ergänzen. Seitens
des Ausschusses wird dies positiv aufgenommen. Eine Beschlussfassung wird in
der Sitzung erfolgen. |
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