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Auszug - 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Wilkenroth - siehe TOP 1.2  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Knott

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Knott. Herr Knott erläutert den Antrag und das Ergebnis der Ortsbesichtigung.

 

StV. Theuer regt an – wie auch schon während der Ortsbesichtigung vorgetragen –, in den mit dem Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag den Erhalt der Eiche und der bestehenden Böschung mit Hecke aufzunehmen sowie den Abstand zum Wald zu würdigen.

 

StV. Hein bittet bezüglich der Eiche auch die Kronenausbildung des Baumes in den Vertrag aufzunehmen.

 

StV. Theuer regt an, den bestehenden Dorfentwicklungsplan für Wilkenroth bezüglich der Bebauung zu ergänzen.

 

StV. Paech fragt nach der Löschwasserversorgung des Bereiches.

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die geforderte Aufnahme des Baumes und der Böschung mit Hecke in den Städtebaulichen Vertrag erfolgen wird. Des Weiteren erklärt er, dass während des Aufstellungsverfahrens die Frage der Löschwasserversorgung geklärt wird.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den vorgetragenen Ergänzungen.