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S.B.
Bernd Roth erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt nicht teil. Seitens
des Ausschusses werden einige Fragen zu den textlichen Festsetzungen gestellt. Nach
kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig
dem Rat folgende Beschlussfassung: Satzungsbeschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB vollzogene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße /
Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV
NRW S. 950) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in
seiner Sitzung am 03.02.2010 folgende S A T Z U N G § 1 Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A
– Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus den
textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu. § 2 (1)
Durch
die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht
berührt. (2)
Es
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet
oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor. (3)
Von
einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. § 3 Die
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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