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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass seit nunmehr 13 Jahren die Planungen zur
Aufstellung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung laufen, die
den Zweck beinhalten, den dort vorhandenen Einzelhandel zu steuern und die
bauliche Entwicklung der Gewerbe- und Mischgebiete festzusetzen. Damit müssen
großflächige Einzelhandelsnutzungen an der Peripherie des Stadtgebietes zum
Schutz des Zentrums vor schädlichen Auswirkungen auf den Bestand beschränkt
werden, soweit hier insbesondere zentrenrelevante Sortimente angeboten werden.
Er erläutert den Sachverhalt eingehend. In dem Zusammenhang regt er an, ein
Einzelhandelskonzept erarbeiten zu lassen. Diesbezüglich hat er bereits mit
zwei Büros Verbindung aufgenommen, die ihre Vorstellungen hierzu in der
nächsten Sitzung des Ausschusses vortragen könnten. Seitens
der Fraktionen werden die Überlegungen begrüßt und die Planungen unterstützt. StV.
Hein und StV. Theuer bitten zum Verständnis die Planlegenden in einem größeren
Format abzudrucken. Auf
Vorschlag von Vorsitzenden Steiniger fasst der Ausschuss folgenden In
diesem Zusammenhang bedankt sich Vorsitzender Steiniger für die hervorragend
ausgearbeiteten Beschlussvorlagen. Dies wird von den Ausschussmitgliedern
unterstützt. StV.
Hein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlässt zu den
Tagesordnungspunkten 11.1 und 11.2 die Sitzung, sie wird durch S.B.
Schneider-Jacobs vertreten. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig
dem Rat folgende Beschlussfassung: Beschluss: Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Waldbröl im Bereich Wiehler Straße / Strandbadstraße sowie des
Bebauungsplanes Nr. 20 – Wiehler
Straße / Strandbadstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1
BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen. Der
Stadtrat beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die vorgenannten Bauleitpläne. |
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