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Auszug - Freiwilligkeit bzw. Pflichtigkeit des JUBS-Zuschusses Sachstandsanfrage  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Sport1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hierzu wird ein Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 08

 

Hierzu wird ein Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 08.12.2008 sowie eine Statistik bezüglich der Besucher in 2009 in der JUBS verteilt.

 

Frau Dickmann trägt vor. Danach hat sich an der bisherigen Einstellung der Kommunalaufsicht nichts geändert. Frau Kirsch berichtet, dass die Stadt Bergneustadt ein Jugendzentrum als pflichtige Aufgabe anerkannt bekommen hat. Seinerzeit war Bürgermeister Koester in dieses Verfahren involviert.

 

Festzustellen ist, dass der Ausschuss eine Resolution zur Pflichtigkeit abgeben will. Die JUBS ist Kern- und Ausgangspunkt des sozialen Netzwerkes. Sie liegt mitten im Schulzentrum und hat durch diese Nähe auch schon zu Einsparungen beigetragen.
                       

Die Verwaltung wird gebeten zu erfragen, ab wann eine Aufgabe als pflichtig anzusehen ist und wie es in Bergneustadt abgewickelt wurde.