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Vorsitzender
Steiniger erteilt das Wort Städt. Verw.-Rat Knott. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Er gibt zu bedenken, dass bei dem
Verfahren Eile geboten ist, zumal das Katholische Ferienwerk kürzlich eine
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ferienerholungsheimes mit Betreuerwohnungen
gestellt habe. Wille des Rates war, den Bebauungsplan aufzuheben und damit eine
Bebauung auszuschließen. Wie sich herauskristallisiert hat, möchte der Rat
jedoch dem Hundeverein die Möglichkeit geben, an dem Standort verbleiben zu
können. Planungsrechtlich wäre eine legale Ansiedlung des Hundevereines bei
Ausbildung von Schutzhunden auch im Außenbereich möglich. Sollte dieser
Nachweis aber nicht zu erbringen sein, kann ein Verbleiben nur durch das
Schaffen von Planungsrecht (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan)
erfolgen. Aus
der Ausschussmitte werden Fragen bezüglich eventuell zu fordernder
Entschädigungsansprüche durch das Katholische Ferienwerk bei Aufhebung des
Bebauungsplanes gestellt. Herr Knott erklärt, dass nach sieben Jahren kein
Entschädigungsanspruch mehr besteht. Nach § 42 Abs. 3 BauGB besteht ein
Entschädigungsanspruch auch nur dann, wenn ein Eingriff in die ausgeübte
Nutzung vorliegt, insbesondere wenn infolge der Aufhebung oder Änderung der
zulässigen Nutzung die Ausübung der verwirklichten Nutzung oder die sonstigen
Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, die sich aus der
verwirklichten Nutzung ergeben, unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert
werden. In diesem Fall, so führt Herr Knott aus, liegt keine legale Nutzung des
Gebietes vor, somit entsteht auch kein Entschädigungsanspruch. Da
das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes
planungsrechtlich unverzüglich fortgesetzt werden muss, stellt sich heute die
Frage, will man seitens des Ausschusses das Ansinnen des Hundevereines, an dem
Standort zu verbleiben, unterstützen. Falls dies der Fall sein sollte, muss die
heute dem Ausschuss vorgelegte Beschlussvorlage entsprechend überarbeitet und
in geänderter Form dem Stadtrat für die Sitzung am 03.02.2010 vorgelegt werden. Auf
Frage aus dem Ausschuss erklärt Herr Knott, dass der vorgelegte Bauantrag des
Katholischen Ferienwerkes gemäß § 15 BauGB für 12 Monate zurückgestellt wird.
Sollte dies zeitlich nicht reichen, kann während des Aufhebungsverfahrens noch
eine Veränderungssperre erlassen werden. Die
CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen empfehlen, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan mit den
vorzunehmenden Änderungen sowie die Aufstellung der 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Darstellung des Hundeübungsplatzes fortzuführen. StV.
Wirths erklärt für die UWG-Fraktion, heute keinen Beschluss fassen zu wollen.
Auf Frage von Vorsitzendem Steiniger erklärt Herr Wirths, dass dies ein Antrag
zur Geschäftsordnung sein soll. Während
der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wird durch einige Ausschussmitglieder
angeregt, seitens der Verwaltung den Ausschuss über die im Stadtgebiet
vorhandene Bauleitplanung zu informieren. Herr Knott regt an, jeweils ein
Mitglied der Fraktionen zu einer Information ins Rathaus einzuladen. Der
Ausschuss möchte aber insgesamt informiert werden. Für eine der nächsten
Sitzungen wird dies zugesagt. Beschluss: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt den Antrag der
UWG-Fraktion, heute keinen Beschluss zu fassen, mit 15 Stimmen gegen den
Antrag, zwei Stimmen für den Antrag und einer Stimmenthaltung abzulehnen. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung spricht sich einstimmig
bei einer Stimmenthaltung dafür aus, dem Hundeverein auch weiterhin im
bisherigen Bestand seine Hundeausbildung zu ermöglichen. Dies soll nach
Möglichkeit durch Änderung des Flächennutzungsplanes geschehen. |
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