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Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Aspenhöhe; Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Städt

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Städt. Verw.-Rat Knott.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Er gibt zu bedenken, dass bei dem Verfahren Eile geboten ist, zumal das Katholische Ferienwerk kürzlich eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ferienerholungsheimes mit Betreuerwohnungen gestellt habe. Wille des Rates war, den Bebauungsplan aufzuheben und damit eine Bebauung auszuschließen. Wie sich herauskristallisiert hat, möchte der Rat jedoch dem Hundeverein die Möglichkeit geben, an dem Standort verbleiben zu können. Planungsrechtlich wäre eine legale Ansiedlung des Hundevereines bei Ausbildung von Schutzhunden auch im Außenbereich möglich. Sollte dieser Nachweis aber nicht zu erbringen sein, kann ein Verbleiben nur durch das Schaffen von Planungsrecht (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) erfolgen.

 

Aus der Ausschussmitte werden Fragen bezüglich eventuell zu fordernder Entschädigungsansprüche durch das Katholische Ferienwerk bei Aufhebung des Bebauungsplanes gestellt. Herr Knott erklärt, dass nach sieben Jahren kein Entschädigungsanspruch mehr besteht. Nach § 42 Abs. 3 BauGB besteht ein Entschädigungsanspruch auch nur dann, wenn ein Eingriff in die ausgeübte Nutzung vorliegt, insbesondere wenn infolge der Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung die Ausübung der verwirklichten Nutzung oder die sonstigen Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, die sich aus der verwirklichten Nutzung ergeben, unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden. In diesem Fall, so führt Herr Knott aus, liegt keine legale Nutzung des Gebietes vor, somit entsteht auch kein Entschädigungsanspruch.

 

Da das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich unverzüglich fortgesetzt werden muss, stellt sich heute die Frage, will man seitens des Ausschusses das Ansinnen des Hundevereines, an dem Standort zu verbleiben, unterstützen. Falls dies der Fall sein sollte, muss die heute dem Ausschuss vorgelegte Beschlussvorlage entsprechend überarbeitet und in geänderter Form dem Stadtrat für die Sitzung am 03.02.2010 vorgelegt werden.

 

Auf Frage aus dem Ausschuss erklärt Herr Knott, dass der vorgelegte Bauantrag des Katholischen Ferienwerkes gemäß § 15 BauGB für 12 Monate zurückgestellt wird. Sollte dies zeitlich nicht reichen, kann während des Aufhebungsverfahrens noch eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen empfehlen, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan mit den vorzunehmenden Änderungen sowie die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Darstellung des Hundeübungsplatzes fortzuführen.

 

StV. Wirths erklärt für die UWG-Fraktion, heute keinen Beschluss fassen zu wollen. Auf Frage von Vorsitzendem Steiniger erklärt Herr Wirths, dass dies ein Antrag zur Geschäftsordnung sein soll.

 

 

Während der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wird durch einige Ausschussmitglieder angeregt, seitens der Verwaltung den Ausschuss über die im Stadtgebiet vorhandene Bauleitplanung zu informieren. Herr Knott regt an, jeweils ein Mitglied der Fraktionen zu einer Information ins Rathaus einzuladen. Der Ausschuss möchte aber insgesamt informiert werden. Für eine der nächsten Sitzungen wird dies zugesagt.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt den Antrag der UWG-Fraktion, heute keinen Beschluss zu fassen, mit 15 Stimmen gegen den Antrag, zwei Stimmen für den Antrag und einer Stimmenthaltung abzulehnen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung spricht sich einstimmig bei einer Stimmenthaltung dafür aus, dem Hundeverein auch weiterhin im bisherigen Bestand seine Hundeausbildung zu ermöglichen. Dies soll nach Möglichkeit durch Änderung des Flächennutzungsplanes geschehen.