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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass die Eheleute Dick auf dem Grundstück Gemarkung
Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 480, ein Einfamilienhaus mit Walmdach
errichten möchten. Der Bebauungsplan, der in dem Bereich kürzlich erst geändert
wurde, sieht Satteldächer vor. Da der Oberbergische Kreis einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zustimmen wird, stellen die
Bauherren jetzt den Antrag, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Aus
der Ausschussmitte werden Bedenken gegen eine Änderung vorgetragen. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger wird der Antrag auf die Ortsbesichtigung
des nächsten Ausschusses verwiesen. |
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