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Auszug - Vorstellung der Auflistung über Gasbezugspreise und Alternativen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für LAndwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Tischvorlagen verteilt

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Tischvorlagen verteilt. Die Listen enthalten Angaben über die einzelnen Gasabnahmestellen, den Jahresverbrauch sowie die Kündigungsbedingungen der bestehen Verträge.

 

Herr Dipl.-Ing. Peikert informiert den Ausschuss darüber, dass derzeit zwei verschiedene Vertragsverhältnisse bestehen. Zum einen sind es verbrauchsabhängige Verträge, ähnlich wie sie jeder Hauseigentümer abschließen kann. Zum anderen sind es Sonderverträge mit einer Leistungspauschale, bei denen einzelne Abnahmestellen einen Verbrauch von über 500.000 KW / jährlich haben. Dies betrifft das Hallenbad Vennstraße, die Realschule und die Nutscheidhalle. Der Vertrag für das Schulzentrum wird aufgrund der neu installierten Holzhackschnitzelanlage zum 31.12.2012 gekündigt und wurde deshalb nicht mehr in der Liste für Sonderverträge aufgeführt. Die Nutscheidhalle hat eine Sonderstellung, da dieser Vertrag an den Vertrag für das Schulzentrum gekoppelt ist. Die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen für die einzelnen Abnahmestellen sind unterschiedlich. Eine Kündigung und die Durchführung einer Ausschreibung für alle Abnahmestellen gemeinsam ist daher nicht möglich.

 

Der Ausschuss diskutiert sachlich und konstruktiv über Möglichkeiten der Ausschreibung für Gaslieferungen. Es wird erläutert, dass eine Kommune nicht wie ein Privathaushalt den günstigsten Anbieter frei auswählen kann. Die Kommune ist an die Bestimmungen des Vergaberechts gebunden und hat bei Auftragsvergaben eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass neue Gaslieferverträge keine finanziellen Nachteile für den städtischen Haushalt bringen dürfen.

 

Eine gemeinsame Ausschreibung aller Abnahmestellen müsste wegen des Schwellenwertes von 193.000 € brutto europaweit erfolgen (Hinweis der Verwaltung: aktuell festgesetzter Schwellenwert seit 01.01.2010 für Lieferungen und Dienstleistungen 193.000 € brutto). Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren eine Auftragssumme von 193.000 € brutto erreicht / überschritten wird.

 

Es wird vorgeschlagen, die kleinen Abnahmestellen zu bündeln und insgesamt auszuschreiben. Maßgabe ist allerdings, dass die Ausschreibungssumme von rd. 64.000 € brutto im Jahr nicht überschritten wird, um eine nationale Ausschreibung durchführen zu können. Die übrigen Abnahmestellen können dann in einem weiteren Paket ausgeschrieben werden.

Eine europaweite Ausschreibung bei den Sonderverträgen lässt sich nicht vermeiden, da jede Abnahmestelle den Schwellenwert von 193.000 € brutto erreicht / überschreitet.

 

Ziel der Ausschreibungsbündelung ist es, einen möglichst günstigen Preis zu erzielen. Wünschenswert wäre es, wenn bei den Ausschreibungen ein ortsnaher Anbieter den Zuschlag erhalten würde, um die Finanz- und Wirtschaftskraft vor Ort zu halten.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung für Gaslieferungen von kleinen Abnahmestellen in einem gemeinsamen Paket zu prüfen. Die Ausschreibung sollte so gestaltet sein, dass eine europaweite Ausschreibung nicht durchgeführt werden muss.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die Ausschreibung erfolgt mit Hilfe eines Fachbüros. Die Modalitäten der Ausschreibung werden zurzeit mit dem Fachbüro geklärt. In der nächsten Ausschusssitzung am 16. März können dann konkrete Angaben gemacht werden. Das Fachbüro soll insbesondere rechtlich prüfen, ob bei einer Vertragslaufzeit von nur zwei Jahren, der Abnahmepreis pro Jahr die Hälfte von 193.000 € = rd. 96.000 € brutto betragen kann.

 

Der genaue Zeitpunkt und Umfang der Ausschreibung wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie bekannt gegeben.