Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender
Steiniger erläutert, dass die rechtliche Notwendigkeit der Aufstellung von Einzelhandelskonzepten
durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt wurde. Wie schon in der
letzten Sitzung angekündigt, sind heute zwei Büros zur Vorstellung ihrer
Erarbeitung von Einzelhandelskonzepten eingeladen worden. Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass zur rechtssicheren Darstellung eines zentralen
Versorgungsbereiches im Verfahren der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
ein Einzelhandelskonzept von den Trägern öffentlicher Belange gefordert wurde.
Dies ist auch von großer Bedeutung im Hinblick auf die geplante Kaisergalerie
anstelle des Merkurhauses, die insgesamt 5.000 m² bis 6.000 m² Verkaufsfläche
haben wird. Hier sieht die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als das
Stadtentwicklungskonzept mit fundierten Maßgaben für den Einzelhandel zu
unterstützen. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gibt es „Nebenzentren“
wie der Standort an der Wiehler Straße oder die Firma Lidl in Hermesdorf. Herr
Knott erläutert, dass die Erarbeitung des Konzeptes für die Erweiterung des
Lidl-Marktes wichtig sei. Obwohl Hermesdorf
mit über 2.500 Einwohnern Waldbröls zweitgrößter Stadtteil ist, darf
Lidl seinen Einkaufsmarkt nicht um 200 m² erweitern; der Discounter hat dann
über 1.000 m ² Verkaufsfläche und ist somit nach derzeitigem Recht
zentrumsschädlich. Weiter muss in die Überlegungen und Planungen das vom
Planungsbüro Drey und Riemer zu erarbeitende Städtebauliche Konzept einfließen.
Bei allen großflächigen Einzelhandelsprojekten ist das Konzept zwingend.
Insbesondere müssen die zentrenrelevanten Sortimente in einer „Waldbröler
Liste“ festgelegt werden. Die
Herren Schmidt-Illguth von der BBE RETAIL Experts, Unternehmensberatung, Köln
und Kruse vom Büro Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung, Dortmund
stellen ihre Konzepte dem Ausschuss vor. Von beiden Herren wird erklärt, dass
sie für die Erarbeitung ca. ½ Jahr benötigen. Sie berufen sich auf ihre
langjährigen Erfahrungen und unterstützen diese mit Auflistungen von Städten,
für die sie bereits Einzelhandelskonzepte erarbeitet haben. Das Büro Junker und
Kruse hat bereits vor zehn Jahren ein Einzelhandelsgutachten für den
Oberbergischen Kreis erarbeitet, das Waldbröl mit beinhaltete. Dem
Protokoll sind die Vorträge der beiden Büros beigefügt. Zwischen
den Vorträgen der beiden Büros erfolgte zwischen 17.50 Uhr und 18.00 Uhr eine
Sitzungsunterbrechung. Während
der sich anschließenden regen Diskussion stellt Herr Knott heraus, dass die Erarbeitung
des Einzelhandelskonzeptes, auch wenn Kosten von 20.000,00 € für die
Erstellung im Haushalt veranschlagt werden müssen, von großer Bedeutung für
Waldbröl ist. Waldbröl als Einkaufsmetropole des Südkreises kann sich nicht
erlauben, ins Hintertreffen zu gelangen und fahrlässig ein wichtiges Standbein
der Entwicklung zu verpassen. Da
das Büro Junker und Kruse das Konzept für den Oberbergischen Kreis erarbeitet
hat, werden aus dem Ausschuss Fragen bezüglich der damals erarbeiteten Daten
und deren Verwendung für das jetzt zu erarbeitende Gutachten gestellt sowie
eines daraus resultierenden möglichen Preisnachlasses. Herr Knott geht davon
aus, dass die Daten überholt sind und nicht mehr verwandt werden können, daher
ist ein Preisnachlass auch fraglich. Die
Notwendigkeit der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes wird von allen
Fraktionen unterstützt. Es wird jedoch zum Ausdruck gebracht, dass noch
Gesprächsbedarf im Hinblick auf die Vergabe bestehe. Im
Zuhörerraum sind zahlreiche Mitglieder des Hundevereins und Bürger der
Ortschaften Thierseifen und Bröl versammelt. Vorsitzender Steiniger regt daher
an, den Tagesordnungspunkt 6 der Einladung – Einfacher Bebauungsplan Nr.
104 A – Hundeübungsplatz Aspenhöhe – vorzuziehen. Dies findet die
Zustimmung des Ausschusses. |
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