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Auszug - Einzelhandelskonzept Waldbröl Vorstellung möglicher Planungsbüros und der vorliegenden Angebote a) BBE RETAIL EXPERTS Unternehmensberatung, Köln - Herr Rainer Schmidt-Illguth b) Junker und Kruse Stadtforschung - Planung, Dortmund - Herr Stefan Kruse  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erläutert, dass die rechtliche Notwendigkeit der Aufstellung von Ein-zelhandelskonzepten durch das Ober

 

Vorsitzender Steiniger erläutert, dass die rechtliche Notwendigkeit der Aufstellung von Einzelhandelskonzepten durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt wurde. Wie schon in der letzten Sitzung angekündigt, sind heute zwei Büros zur Vorstellung ihrer Erarbeitung von Einzelhandelskonzepten eingeladen worden.

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass zur rechtssicheren Darstellung eines zentralen Versorgungsbereiches im Verfahren der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Einzelhandelskonzept von den Trägern öffentlicher Belange gefordert wurde. Dies ist auch von großer Bedeutung im Hinblick auf die geplante Kaisergalerie anstelle des Merkurhauses, die insgesamt 5.000 m² bis 6.000 m² Verkaufsfläche haben wird. Hier sieht die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als das Stadtentwicklungskonzept mit fundierten Maßgaben für den Einzelhandel zu unterstützen. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gibt es „Nebenzentren“ wie der Standort an der Wiehler Straße oder die Firma Lidl in Hermesdorf. Herr Knott erläutert, dass die Erarbeitung des Konzeptes für die Erweiterung des Lidl-Marktes wichtig sei. Obwohl Hermesdorf  mit über 2.500 Einwohnern Waldbröls zweitgrößter Stadtteil ist, darf Lidl seinen Einkaufsmarkt nicht um 200 m² erweitern; der Discounter hat dann über 1.000 m ² Verkaufsfläche und ist somit nach derzeitigem Recht zentrumsschädlich. Weiter muss in die Überlegungen und Planungen das vom Planungsbüro Drey und Riemer zu erarbeitende Städtebauliche Konzept einfließen. Bei allen großflächigen Einzelhandelsprojekten ist das Konzept zwingend. Insbesondere müssen die zentrenrelevanten Sortimente in einer „Waldbröler Liste“ festgelegt werden.

 

Die Herren Schmidt-Illguth von der BBE RETAIL Experts, Unternehmensberatung, Köln und Kruse vom Büro Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung, Dortmund stellen ihre Konzepte dem Ausschuss vor. Von beiden Herren wird erklärt, dass sie für die Erarbeitung ca. ½ Jahr benötigen. Sie berufen sich auf ihre langjährigen Erfahrungen und unterstützen diese mit Auflistungen von Städten, für die sie bereits Einzelhandelskonzepte erarbeitet haben. Das Büro Junker und Kruse hat bereits vor zehn Jahren ein Einzelhandelsgutachten für den Oberbergischen Kreis erarbeitet, das Waldbröl mit beinhaltete.

 

Dem Protokoll sind die Vorträge der beiden Büros beigefügt.

 

 

Zwischen den Vorträgen der beiden Büros erfolgte zwischen 17.50 Uhr und 18.00 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.

 

 

Während der sich anschließenden regen Diskussion stellt Herr Knott heraus, dass die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes, auch wenn Kosten von 20.000,00 € für die Erstellung im Haushalt veranschlagt werden müssen, von großer Bedeutung für Waldbröl ist. Waldbröl als Einkaufsmetropole des Südkreises kann sich nicht erlauben, ins Hintertreffen zu gelangen und fahrlässig ein wichtiges Standbein der Entwicklung zu verpassen.

 

Da das Büro Junker und Kruse das Konzept für den Oberbergischen Kreis erarbeitet hat, werden aus dem Ausschuss Fragen bezüglich der damals erarbeiteten Daten und deren Verwendung für das jetzt zu erarbeitende Gutachten gestellt sowie eines daraus resultierenden möglichen Preisnachlasses. Herr Knott geht davon aus, dass die Daten überholt sind und nicht mehr verwandt werden können, daher ist ein Preisnachlass auch fraglich.

 

Die Notwendigkeit der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes wird von allen Fraktionen unterstützt. Es wird jedoch zum Ausdruck gebracht, dass noch Gesprächsbedarf im Hinblick auf die Vergabe bestehe.

 

 

 

Im Zuhörerraum sind zahlreiche Mitglieder des Hundevereins und Bürger der Ortschaften Thierseifen und Bröl versammelt. Vorsitzender Steiniger regt daher an, den Tagesordnungspunkt 6 der Einladung – Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A – Hundeübungsplatz Aspenhöhe – vorzuziehen. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.