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Auszug - Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger lässt den bisherigen Planungsstand Revue passieren

 

Vorsitzender Steiniger lässt den bisherigen Planungsstand Revue passieren.

 

So wurde die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich aufgestellt und zwischenzeitlich die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken hat der Rat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beraten und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Um den Bestand des Hundevereines jedoch zu sichern ist es erforderlich, zur Legalisierung des Hundeplatzes einen Bebauungsplan aufzustellen; dieses hat sich in Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Oberbergischen Kreis herauskristallisiert. Für die Absicherung des Hundeplatzes mit dem aufstehenden Gebäude, so führt Herr Knott aus, reiche die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes, der nur Art und das Maß der baulichen Nutzung festlegt. Die maximal zulässige Grundfläche des Vereinsheimes beträgt 130 m². Innerhalb des festzulegenden Baufensters können Nebenanlagen zugelassen werden.

 

StV. Solbach erklärt für die CDU-Fraktion, dass noch Beratungsbedarf bestände und beantragt, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zur Beratung und dann in die nächste Sitzung des Rates zur Beschlussfassung zu geben.

 

 

StV. Kalkkuhl sieht in der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Rechtssicherheit für den Verein.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger wird der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zur Beratung und zur Beschlussfassung in den nächsten Stadtrat verwiesen.

 

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 19.00 Uhr bis 19.10 Uhr.

 

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst: