Bürgerinformationssystem
Zur
CDU-Anfrage vom 03.03.2010 bezüglich der Regulierung von Wasserpreisen legt
Herr Josifek die Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 29.03.2010
vor. Diese bestätigt, dass das Urteil des BGH nicht für kommunale
Wasserversorger gilt, die öffentlich-rechtlich handeln. Das Wasserwerk Waldbröl
ist daher nicht betroffen. |
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