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Bürgermeister Koester zitiert § 58 Abs. 5 GO, der bestimmt, dass beim Ausscheiden eines Ausschussvorsitzenden während der Wahlzeit die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger bestimmt.
StV. Kalkkuhl gibt zu bedenken, dass in der Vergangenheit in solchen Fällen immer ein Ratsvotum erfolgt ist. Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, anstelle des StV. Peter Löwen den StV. Eberhard Conrad zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.
Bürgermeister Koester hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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