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Auszug - Anregungen der Anlieger der Bahnhofstraße, Vennstraße, Gartenstraße wegen Durchleitung des Schwerverkehrs während der Bauphase des KVP Kaiserstraße / Gartenstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bürgermeister Peter Koester führt in das Thema ein

 

Bürgermeister Peter Koester führt in das Thema ein. Die Stadt Waldbröl möchte den Status Quo der Innenstadt verkehrlich und städtebaulich insbesondere in der „Problemzone“ Kaiserstraße, die eine Bundesstraße darstellt, verbessern. Deshalb soll mit dem Landesbetrieb Straßen NRW eine Testphase im Rahmen der Baumaßnahme KVP Kaiserstraße / Gartenstraße abgestimmt werden, um Erkenntnisse zur Umgestaltung der Kaiserstraße und eines Einbahnstraßenringes zu gewinnen. Die Entwicklung Waldbröls als Einkaufsstadt und Mittelzentrum soll vorangetrieben werden. Bürgermeister Koester verweist auf die durchgeführte Bürgerbeteiligung zum Strukturkonzept für die Innenstadt Waldbröls unter der Leitung des Büros Drey + Riemer. Von dem Verkehrsplaner, der in diesen Prozess eingeschaltet ist, wurde der Einbahnstraßenring als eine optimale Verkehrsführung für Waldbröl erkannt.

 

StV. Theuer bewertet das Vorhaben grundsätzlich positiv, sieht jedoch weiteren Abstimmungsbedarf im Einzelfall.

 

Bürgermeister Koester stellt dar, dass die Baustelle für drei bis vier Monate nur kleinere Baumaßnahmen ohne Einbahnregelung aufweist. Die Aufsichtsbehörden wurden wegen des Sachverhalts eingeschaltet. Straßen NRW als Anordnungsbehörde prüft umfänglich, ob die Interessen der Anlieger gewahrt werden. Beweissicherungsgutachten werden als erforderlich angesehen. Letztlich darf Waldbröl die vorhandene historische Chance nicht verpassen.

 

Dipl.-Ing. Schröder betont, dass Straßen NRW darauf zu achten hat, dass der Verkehr möglichst reibungslos durch die Stadt gebracht wird und Behinderungen minimiert werden. Würde eine LSA an der Kaiserstraße im Bereich der Baustelle angeordnet, ist mit einem Rückstau von durchschnittlich 240 m Länge beidseitig zu rechnen. Eine Einbahnregelung bedeutet auch, LKW-Verkehre aufzunehmen. Eine ausschließliche Umleitung des PKW-Verkehrs über die Bahnhofstraße und gleichzeitige Anordnung von Lichtsignalanlagen an der Kaiserstraße mit gegenläufigem LKW-Verkehr scheidet aus. Eine solche Anordnung kann Straßen NRW nicht treffen, weil nur eine Maßnahme – Einbahnstraßen oder LSA im Baustellenbereich – möglich ist. Dies ist eindeutig auch eine Kostenfrage.

 

Am Kreisel Nümbrechter Straße soll der innere Pflanzring und an der Post der Fahrbahnteiler zurückgebaut werden. Die Stellplätze vor der Post sind in Senkrechtaufstellung anzuordnen. Auch hier wird die Einbahnstraße vorgesehen.

 

Da der LKW-Verkehr die Straßen leiden lässt, wurde mit der Förderbehörde abgestimmt, dass Anpassungsarbeiten und die Behebung von Schäden förderfähig sind. Auch der Landesbetrieb Straßen ist gemäß Kostenteilungsschlüssel beteiligt. Somit wären Substanzschäden ausgleichbar. Die Stadt Waldbröl soll sich positionieren; letztendlich entscheidet der Landesbetrieb. Dabei sind auch die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen.

 

S.B. Grüber stellt dar, dass die Bahnhofstraße für Schwerlastverkehr nicht ausgelegt sei. Dies habe ein Sachverständiger festgestellt. Die Tragfähigkeit sei mit maximal 7,5 t anzunehmen. Außerdem weist die Bahnhofstraße Wohncharakter auf. Diese Wohnqualität würde nachhaltig gestört. S.B. Grüber fordert vorrangig den Bau der K 28 n. Auch befürchtet er im Schulzentrum ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Er erklärt sich jedoch einverstanden mit einem Testlauf für zwei bis vier Wochen am Ende der Bauphase des Kreisverkehrsplatzes. Im Übrigen sieht Herr Grüber kein Problem in einer Ampelanlage während der Bauzeit. Diese würde genauso gut wie diejenige an der Talstraße laufen. Herr Grüber bedankt sich für die bisherigen guten Gespräche mit der Verwaltung. Er betont abschließend, dass die Umleitung des PKW-Verkehrs akzeptiert würde.

 

Dipl.-Ing. Schröder äußert sich zur Tragfähigkeit der Bahnhofstraße. Er erläutert, dass selbst die Bundesstraßen in Waldbröl über keinen regelgerechten Aufbau verfügen. Dies gilt für alle Hauptverkehrsstraßen außer der B 478, die saniert worden ist. Früher sei die B 478 vergleichbar mit dem heutigen Aufbau der Bahnhofstraße gewesen.

 

Herr Schröder stellt dar, dass die Bahnhofstraße und auch das Schulzentrum erhebliche Schleichverkehre aufnehmen müssen, wenn im Baustellenbereich Lichtsignalanlagen installiert werden. Allerdings erfolgen dann die Verkehre in beiden Richtungen. Auch zusätzliche LKW-Verkehre seien auf jeden Fall zu erwarten. Die Stadt sei in der Pflicht, nach der Baumaßnahme die Straßen zu sanieren. Damit sich andere Kostenträger beteiligen, muss der Schwerlastverkehr akzeptiert werden. Der erste Spatenstich ist für den 08.06.2010 terminiert. Drei bis vier Monate wird dann zunächst an der Gartenstraße mit einer Lichtsignalanlage gearbeitet. Eine Testphase am Ende der Maßnahme schließt Herr Schröder aus, weil dann doch die Stadt Waldbröl als alleiniger Kostenträger auftreten müsse. Straßen NRW und der Fördergeber könnten sich nicht beteiligen.

 

Auf Frage der StV. Hein erläutert Herr Schröder eine mögliche Baustellenregelung mit Lichtsignalanlagen. Eine LSA wird in einem solchen Fall an der Kaiserstraße angeordnet, die andere Zweiphasenampel läuft von der Gartenstraße in die Brölbahnstraße. Der Verkehr in der Bahnhofstraße würde ganz normal weitergeführt.

 

StV. Theuer fordert Tragfähigkeitsprüfungen für die Bahnhofstraße, eine Verkehrszählung sowie einen konkreten Bauzeitenplan und Beweissicherungsverfahren für Gebäude und Mauern.

 

Dipl.-Ing. Schröder stellt dar, dass vor dem frühesten Baubeginn Mitte Juni 2010 in den nächsten Wochen die Winterschäden an der Bahnhofstraße und Vennstraße beseitigt werden. Lastplattendruckversuche können durchgeführt werden. Beweissicherungsgutachten sind jedoch nur möglich, wenn die Einbahnstraßenregelung angeordnet wird.

 

StV. Arnold setzt sich für die Anwohner der Kaiserstraße ein. Nach Aussage des Bauleiters, mit dem er gesprochen habe, würde sich die Bauzeit des KVP Kaiserstraße / Gartenstraße bei der Anordnung von Lichtsignalanlagen um einige Monate verlängern. Dies sei nicht hinnehmbar. Der KVP Nümbrechter Straße muss nach seiner Meinung auf jeden Fall umgebaut und ähnlich des Kreisverkehrsplatzes in Morsbach überfahrbar gestaltet werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anwohner der Bahnhofstraße mit ihren Bauwerken nicht ins finanzielle Hintertreffen geraten.

 

Dipl.-Ing. Schröder vertritt die Auffassung, dass die Stadt ein Verkehrsgutachten erstellen muss. Die Verkehrsabläufe sind zu simulieren und gegenüberzustellen. Die verkehrlich beste Lösung kann anschließend vom Landesbetrieb Straßen NRW angeordnet werden. Der Landesbetrieb möchte nicht gegen die Bürger entscheiden. Deshalb sind das Verkehrsgutachten und die Beweissicherungsverfahren zielführend.

 

StV. Neusinger vertritt die Auffassung, dass sich alles um die Kosten dreht. Wenn sich andere Kostenträger beteiligen wollen, muss diese günstige Lösung auch angenommen werden.

 

StV. Gilles betont, dass der Kaiserstraße keine höhere Belastung zuzumuten ist. Hier müsse Solidarität gezeigt werden. Auch an der Kaiserstraße sind Schäden an den Gebäuden, verursacht durch den Verkehr, festzustellen.

 

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 18.15 Uhr bis 18.27 Uhr. Hier kommen die Bürger zu Wort. Es ergibt sich dabei der Auftrag an die Verwaltung, die Sperrung der Vennstraße für den LKW-Verkehr zu prüfen.

 

StV. Theuer regt an, die Vennstraße ab der Einmündung Gartenstraße mit Tempo 30 anzuordnen und Geschwindigkeitskontrollen häufiger durchzuführen.

 

S.B. Grüber stellt den Antrag, LKW-Verkehre in der Bahnhof-, Venn- und Gartenstraße ausschließlich zum Ende der Baumaßnahme für zwei bis vier Wochen als Probephase zuzulassen.

 

StV. Hein erkennt die Tatsache, dass alle Verkehrsteilnehmer die Ampeln umfahren wollen und damit höherer Verkehr in der Bahnhofstraße sowieso entstehen wird.

 

StV. Neusinger hält die Probephase von vier Wochen nicht für praktikabel.

 

StV. Bourtscheidt stellt den Antrag, die Probephase mit LKW-Verkehren als Einbahnstraßenring während der gesamten Bauphase vorzunehmen. Dabei soll die Vennstraße auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht beschränkt werden. Es sollen Lastplattendruckversuche und Beweissicherungsverfahren im Bereich der Bahnhof- und Vennstraße durchgeführt sowie ein Verkehrsgutachten erstellt werden.

 

Vorsitzender Helzer lässt über diesen Antrag zunächst abstimmen, weil es der Weitergehende ist.

 

S.B. Grüber ist befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

           

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr stimmt dem Antrag der StV. Bourtscheidt mit einer Enthaltung einstimmig zu.

 

 

Somit ist der Antrag des S.B. Grüber obsolet.