Bürgerinformationssystem
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Bürgermeister
Peter Koester führt in das Thema ein. Die Stadt Waldbröl möchte den Status Quo
der Innenstadt verkehrlich und städtebaulich insbesondere in der
„Problemzone“ Kaiserstraße, die eine Bundesstraße darstellt,
verbessern. Deshalb soll mit dem Landesbetrieb Straßen NRW eine Testphase im
Rahmen der Baumaßnahme KVP Kaiserstraße / Gartenstraße abgestimmt werden, um
Erkenntnisse zur Umgestaltung der Kaiserstraße und eines Einbahnstraßenringes
zu gewinnen. Die Entwicklung Waldbröls als Einkaufsstadt und Mittelzentrum soll
vorangetrieben werden. Bürgermeister Koester verweist auf die durchgeführte
Bürgerbeteiligung zum Strukturkonzept für die Innenstadt Waldbröls unter der
Leitung des Büros Drey + Riemer. Von dem Verkehrsplaner, der in diesen Prozess
eingeschaltet ist, wurde der Einbahnstraßenring als eine optimale
Verkehrsführung für Waldbröl erkannt. StV.
Theuer bewertet das Vorhaben grundsätzlich positiv, sieht jedoch weiteren Abstimmungsbedarf
im Einzelfall. Bürgermeister
Koester stellt dar, dass die Baustelle für drei bis vier Monate nur kleinere
Baumaßnahmen ohne Einbahnregelung aufweist. Die Aufsichtsbehörden wurden wegen
des Sachverhalts eingeschaltet. Straßen NRW als Anordnungsbehörde prüft
umfänglich, ob die Interessen der Anlieger gewahrt werden.
Beweissicherungsgutachten werden als erforderlich angesehen. Letztlich darf Waldbröl
die vorhandene historische Chance nicht verpassen. Dipl.-Ing.
Schröder betont, dass Straßen NRW darauf zu achten hat, dass der Verkehr möglichst
reibungslos durch die Stadt gebracht wird und Behinderungen minimiert werden.
Würde eine LSA an der Kaiserstraße im Bereich der Baustelle angeordnet, ist mit
einem Rückstau von durchschnittlich 240 m Länge beidseitig zu rechnen. Eine
Einbahnregelung bedeutet auch, LKW-Verkehre aufzunehmen. Eine ausschließliche
Umleitung des PKW-Verkehrs über die Bahnhofstraße und gleichzeitige Anordnung
von Lichtsignalanlagen an der Kaiserstraße mit gegenläufigem LKW-Verkehr
scheidet aus. Eine solche Anordnung kann Straßen NRW nicht treffen, weil nur
eine Maßnahme – Einbahnstraßen oder LSA im Baustellenbereich – möglich
ist. Dies ist eindeutig auch eine Kostenfrage. Am
Kreisel Nümbrechter Straße soll der innere Pflanzring und an der Post der
Fahrbahnteiler zurückgebaut werden. Die Stellplätze vor der Post sind in
Senkrechtaufstellung anzuordnen. Auch hier wird die Einbahnstraße vorgesehen. Da
der LKW-Verkehr die Straßen leiden lässt, wurde mit der Förderbehörde
abgestimmt, dass Anpassungsarbeiten und die Behebung von Schäden förderfähig
sind. Auch der Landesbetrieb Straßen ist gemäß Kostenteilungsschlüssel
beteiligt. Somit wären Substanzschäden ausgleichbar. Die Stadt Waldbröl soll
sich positionieren; letztendlich entscheidet der Landesbetrieb. Dabei sind auch
die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. S.B.
Grüber stellt dar, dass die Bahnhofstraße für Schwerlastverkehr nicht ausgelegt
sei. Dies habe ein Sachverständiger festgestellt. Die Tragfähigkeit sei mit
maximal 7,5 t anzunehmen. Außerdem weist die Bahnhofstraße Wohncharakter auf.
Diese Wohnqualität würde nachhaltig gestört. S.B. Grüber fordert vorrangig den
Bau der K 28 n. Auch befürchtet er im Schulzentrum ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen. Er erklärt sich jedoch einverstanden mit einem Testlauf für
zwei bis vier Wochen am Ende der Bauphase des Kreisverkehrsplatzes. Im Übrigen
sieht Herr Grüber kein Problem in einer Ampelanlage während der Bauzeit. Diese
würde genauso gut wie diejenige an der Talstraße laufen. Herr Grüber bedankt
sich für die bisherigen guten Gespräche mit der Verwaltung. Er betont
abschließend, dass die Umleitung des PKW-Verkehrs akzeptiert würde. Dipl.-Ing.
Schröder äußert sich zur Tragfähigkeit der Bahnhofstraße. Er erläutert, dass
selbst die Bundesstraßen in Waldbröl über keinen regelgerechten Aufbau
verfügen. Dies gilt für alle Hauptverkehrsstraßen außer der B 478, die saniert
worden ist. Früher sei die B 478 vergleichbar mit dem heutigen Aufbau der
Bahnhofstraße gewesen. Herr
Schröder stellt dar, dass die Bahnhofstraße und auch das Schulzentrum
erhebliche Schleichverkehre aufnehmen müssen, wenn im Baustellenbereich
Lichtsignalanlagen installiert werden. Allerdings erfolgen dann die Verkehre in
beiden Richtungen. Auch zusätzliche LKW-Verkehre seien auf jeden Fall zu
erwarten. Die Stadt sei in der Pflicht, nach der Baumaßnahme die Straßen zu
sanieren. Damit sich andere Kostenträger beteiligen, muss der Schwerlastverkehr
akzeptiert werden. Der erste Spatenstich ist für den 08.06.2010 terminiert.
Drei bis vier Monate wird dann zunächst an der Gartenstraße mit einer
Lichtsignalanlage gearbeitet. Eine Testphase am Ende der Maßnahme schließt Herr
Schröder aus, weil dann doch die Stadt Waldbröl als alleiniger Kostenträger
auftreten müsse. Straßen NRW und der Fördergeber könnten sich nicht beteiligen. Auf
Frage der StV. Hein erläutert Herr Schröder eine mögliche Baustellenregelung
mit Lichtsignalanlagen. Eine LSA wird in einem solchen Fall an der Kaiserstraße
angeordnet, die andere Zweiphasenampel läuft von der Gartenstraße in die
Brölbahnstraße. Der Verkehr in der Bahnhofstraße würde ganz normal weitergeführt. StV.
Theuer fordert Tragfähigkeitsprüfungen für die Bahnhofstraße, eine
Verkehrszählung sowie einen konkreten Bauzeitenplan und
Beweissicherungsverfahren für Gebäude und Mauern. Dipl.-Ing.
Schröder stellt dar, dass vor dem frühesten Baubeginn Mitte Juni 2010 in den
nächsten Wochen die Winterschäden an der Bahnhofstraße und Vennstraße beseitigt
werden. Lastplattendruckversuche können durchgeführt werden.
Beweissicherungsgutachten sind jedoch nur möglich, wenn die
Einbahnstraßenregelung angeordnet wird. StV.
Arnold setzt sich für die Anwohner der Kaiserstraße ein. Nach Aussage des
Bauleiters, mit dem er gesprochen habe, würde sich die Bauzeit des KVP
Kaiserstraße / Gartenstraße bei der Anordnung von Lichtsignalanlagen um einige
Monate verlängern. Dies sei nicht hinnehmbar. Der KVP Nümbrechter Straße muss
nach seiner Meinung auf jeden Fall umgebaut und ähnlich des
Kreisverkehrsplatzes in Morsbach überfahrbar gestaltet werden. Voraussetzung
ist natürlich, dass die Anwohner der Bahnhofstraße mit ihren Bauwerken nicht
ins finanzielle Hintertreffen geraten. Dipl.-Ing.
Schröder vertritt die Auffassung, dass die Stadt ein Verkehrsgutachten
erstellen muss. Die Verkehrsabläufe sind zu simulieren und gegenüberzustellen.
Die verkehrlich beste Lösung kann anschließend vom Landesbetrieb Straßen NRW
angeordnet werden. Der Landesbetrieb möchte nicht gegen die Bürger entscheiden.
Deshalb sind das Verkehrsgutachten und die Beweissicherungsverfahren
zielführend. StV.
Neusinger vertritt die Auffassung, dass sich alles um die Kosten dreht. Wenn
sich andere Kostenträger beteiligen wollen, muss diese günstige Lösung auch
angenommen werden. StV.
Gilles betont, dass der Kaiserstraße keine höhere Belastung zuzumuten ist. Hier
müsse Solidarität gezeigt werden. Auch an der Kaiserstraße sind Schäden an den
Gebäuden, verursacht durch den Verkehr, festzustellen. Es
folgt eine Sitzungsunterbrechung von 18.15 Uhr bis 18.27 Uhr. Hier kommen die
Bürger zu Wort. Es ergibt sich dabei der Auftrag an die Verwaltung, die
Sperrung der Vennstraße für den LKW-Verkehr zu prüfen. StV.
Theuer regt an, die Vennstraße ab der Einmündung Gartenstraße mit Tempo 30 anzuordnen
und Geschwindigkeitskontrollen häufiger durchzuführen. S.B.
Grüber stellt den Antrag, LKW-Verkehre in der Bahnhof-, Venn- und Gartenstraße
ausschließlich zum Ende der Baumaßnahme für zwei bis vier Wochen als Probephase
zuzulassen. StV.
Hein erkennt die Tatsache, dass alle Verkehrsteilnehmer die Ampeln umfahren
wollen und damit höherer Verkehr in der Bahnhofstraße sowieso entstehen wird. StV.
Neusinger hält die Probephase von vier Wochen nicht für praktikabel. StV.
Bourtscheidt stellt den Antrag, die Probephase mit LKW-Verkehren als Einbahnstraßenring
während der gesamten Bauphase vorzunehmen. Dabei soll die Vennstraße auf 7,5 t
zulässiges Gesamtgewicht beschränkt werden. Es sollen Lastplattendruckversuche
und Beweissicherungsverfahren im Bereich der Bahnhof- und Vennstraße
durchgeführt sowie ein Verkehrsgutachten erstellt werden. Vorsitzender
Helzer lässt über diesen Antrag zunächst abstimmen, weil es der Weitergehende
ist. S.B.
Grüber ist befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Verkehr stimmt dem Antrag der StV. Bourtscheidt mit
einer Enthaltung einstimmig zu. Somit
ist der Antrag des S.B. Grüber obsolet. |
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