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Auszug - Antrag der Eheleute Gerda und Boris Janzen, Köhlerstraße 5, 51545 Waldbröl, vom 18.05.2010, auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Hermesdorf - der Stadt Waldbröl im Bereich Aspenweg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben in Augenschein

 

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben in Augenschein. Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 für den Bereich eingeschossige Bebauung  ausweist; bei dem errichteten Wohnhaus  kann man von einer Dreigeschossigkeit ausgehen.

 

Auf Frage aus dem Ausschuss erklärt Herr Knott, dass das Bauvorhaben durch Bauantrag vom Oberbergischen Kreis genehmigt wurde. Der Bauantrag entsprach den Ausweisungen des Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben wurde von den  Bauherren entgegen der Baugenehmigung errichtet. Dem Oberbergischen Kreis ist dies aufgefallen und die Bauherren  wurden daraufhin veranlasst, eventuell Dachgauben zurückzubauen.

 

Um sein  Bauvorhaben heilen zu können, beantragt der Bauherr jetzt, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Da das Kellergeschoss ebenfalls ein Vollgeschoss darstellt, ist eine Genehmigungsfähigkeit nur herbeizuführen, wenn im Bebauungsplan anstelle der Geschossigkeit eine maximale Firsthöhe festgesetzt oder der Bebauungsplan aufgehoben wird.

 

Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung.