Bürgerinformationssystem
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Bürgermeister
Koester begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Er
erläutert die Tagesordnung und die Ergänzungen hierzu und teilt mit, dass die
Tagesordnung entsprechend erweitert werden muss. Der
Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis. Stadtamtmann
Becker verteilt zu diesem Tagesordnungspunkt die aktualisierte Fassung des
Gesellschaftsvertrages; Bürgermeister Koester erläutert die geringfügigen
redaktionellen Änderungen. Eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages war den
Ausschussmitgliedern vorab per e-mail zugegangen. Bürgermeister
Koester erläutert, dass in der Vergangenheit gute Gespräche mit dem Deutschen
Jugendherbergswerks Rheinland gegeben habe, die das Projekt für Waldbröl auf
einen guten Weg gebracht hätten. Er betont weiterhin die gute Zusammenarbeit
mit der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, welche ebenfalls im
Projekt involviert ist. Von den Gesellschaftsanteilen an der gGmbH entfallen 80
% auf das Deutsche Jugendherbergswerk im Rheinland, 10 % auf den Oberbergischen
Kreis und 10 % auf die Stadt Waldbröl. StV.
Kronenberg fragt nach dem Passus aus dem Beschlussvorschlag, nach dem der Rat
die Verwaltung ermächtigen soll, den Vertrag redaktionell soweit zu ändern, wie
dies aus förderrechtlichen, kommunalrechtlichen, steuerrechtlichen oder
sonstigen Gründen erforderlich wird. Er sieht hier eine mögliche rechtliche
Grauzone. Bürgermeister
Koester führt hierzu aus, dass bei dieser Umschreibung nur an redaktionelle
Änderungen des Vertrages im Bedarfsfall gedacht sei. Sobald es um wesentliche
inhaltliche Dinge gehe, werde dies in die Politik getragen und dort beraten. Er
sagt zu, die Politik, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, über den
Fortgang des Projekts zu informieren. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, der Gründung
der Naturerlebnis Nutscheid gGmbH und dem in heutiger Sitzung vorgelegten Entwurf
des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Ferner wird dem Rat empfohlen, die
Verwaltung zu ermächtigen, redaktionellen Änderungen des Vertrages, soweit sich
diese im weiteren Verfahren aus förderrechtlichen, kommunalrechtlichen,
steuerrechtlichen oder sonstigen Gründen als erforderlich erweisen,
durchzuführen. |
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