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Auszug - Sachstand Stadtarchiv - Restaurierung der Waldbröler Zeitung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beigeordnete Frau Dickmann trägt vor, dass eine Beratung durch die Archivberatungs-stelle Brauweiler für den im Archiv lag

 

Die Beigeordnete Frau Dickmann trägt vor, dass eine Beratung durch die Archivberatungsstelle Brauweiler für den im Archiv lagernden Bestand der Waldbröler Zeitung (75 Jahrgänge von 1859 bis 1934 – mit Ausnahme des Jahrganges 1907) erfolgt ist.

 

Eine Zusammenführung des vollständigen Bestandes durch die Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach wäre möglich. Ein Vergleich hat allerdings gezeigt, dass der dortige Bestand besser erhalten ist. Die hier lagernden Jahrgänge werden durch ein Klima-/Luftentfeuchtungsgerät geschützt.

 

Als Gegenleistung für die Abgabe des Bestandes der Waldbröler Zeitung soll der Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach – vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung  des dortigen Dezernenten und der Kurverwaltung – ein Satz Mikrofilme oder digitalisierte Mikrofilme zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach erfolgter Zustimmung ist für den zusammenzuführenden Bestand von hier aus folgendes Vorgehen beabsichtigt:

 

1.       Klären, ob eine Digitalisierung bzw. Mikrofilme möglich sind und mit welchem Kostenaufwand zu rechnen ist;

 

2.       durch die Restaurierungswerkstatt prüfen lassen, welche Bestände dringend restaurierungsbedürftig sind, welche Kosten die erste Gesamtmaßnahme aufwirft und welche Förderungsmöglichkeiten es gibt;

 

3.       weitere Beratung und Entscheidung im Ausschuss / Rat, ob eine Bestandszusammenführung mit damit verbundenem Vertragsabschluss gewollt ist und in welchem Umfang eine Restaurierung erfolgen soll.

 

Auf Anregung aus dem Ausschuss wurde die Verwaltung abschließend beauftragt mit dem Kreis abzuklären, ob von dort aus eine Kostenbeteiligung an der Maßnahme möglich ist. Eine weitere Berichterstattung soll folgen.