Bürgerinformationssystem
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Seitens
der Verwaltung wird von Frau Dickmann vorgetragen, dass das Landesmodellprojekt
„Selbstständige Schule“ im Jahre 2001 ins Leben gerufen wurde, seit
dem Jahre 2008 aber die Bezeichnung „Eigenverantwortliche Schule“
trägt. Durch mehr Selbstständigkeit und mehr Freiräume soll den teilnehmenden
Schulen in eigener Verantwortung das Ziel eingeräumt werden, die
Unterrichtsqualität zu verbessern, wobei in erster Linie die pädagogische
Arbeit betroffen ist, wie z.B. bei der Auswahl des Personals aber auch bei der
Gestaltung und Organisation des Unterrichtes, wobei haushaltsrechtliche
Vorschriften bei der Verwendung zugewiesener Mittel aber unbedingt einzubinden
sind. Die Schule gestaltet demnach den Unterricht im Rahmen von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Die Schulaufsichtsbehörde ist
verpflichtet, die Schule in ihrer Selbstständigkeit zu beraten und zu
unterstützen. Auf den Kabinettsbericht „Eigenverantwortliche Schule in
NRW“ wird von Frau Dickmann hingewiesen. Dort wird aufgezeigt, welche
Programme ermöglicht wurden (z.B. „Jedem Kind ein Instrument“,
„Schule und Kultur“). Gesammelte
Erfahrungswerte von Gymnasium und Gesamtschule werden im Anschluss daran
ausgetauscht. |
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