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Auszug - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Stadtrat weist bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Stellungnahme des Herrn Rechtsanwalt Eckart Wittmann namens des Katholischen Ferienwerks im Erzbistum Köln e.V. zurück. Städtebauliches Ziel der Stadt Waldbröl ist die Erhaltung des Status Quo im Bereich Aspen. Das Projekt der Errichtung eines Ferienerholungsheimes durch das Katholische Ferienwerk Köln war seit dem 18.05.1988 möglich, wurde bisher jedoch nicht realisiert. Diese Nutzung soll planungsrechtlich aufgegeben werden. Eine Bebauung in dieser exponierten Lage ist aufgrund der ökologischen und landschaftsästhetischen sowie städtebaulichen Gegebenheiten auch in Zukunft nicht vorzunehmen. Demgegenüber ist die planungsrechtliche Absicherung des Hundeplatzes mit Vereinsheim eine untergeordnete bereits vorhandene Beeinträchtigung des ansonsten intakten Landschaftsbildes.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen in seiner Sitzung am 07.07.2010 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Ferienerholungsheim Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GO NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

(1)    Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Ferienerholungsheim Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl.

 

(2)    Das Aufhebungsgebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

(3)    Dieser Satzung beigefügt ist die Begründung mit dem Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.