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Auszug - Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb der Stadt Waldbröl

 

Der Stadtrat nimmt bei sechs Enthaltungen die Stellungnahme des Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die Bauleitplanung keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen zu erwarten sind. Mit dem Einfachen Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl wird der Bestand festgeschrieben.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat stellt bei sechs Enthaltungen fest, dass für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl keine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage vorgesehen ist. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über eine abflusslose Grube mit 6 m³ Inhalt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Wasserbetrieb der Stadt Waldbröl

 

Der Stadtrat nimmt bei sechs Enthaltungen die Stellungnahme des Wasserbetriebes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis. Die Wasserversorgung aus dem städtischen Netz heraus ist nicht möglich. Der Einfache Bebauungsplan Nr. 104 A – Hundeübungsplatz Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl nach § 30 Abs. 3 BauGB regelt ausschließlich Art und Maß der baulichen Nutzung. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist im Übrigen auch hinsichtlich der gesicherten Erschließung nach § 35 BauGB im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme des Rechtsanwalt Wittmann

 

Der Stadtrat weist bei sechs Enthaltungen die Stellungnahme des Herrn Rechtsanwalt Eckart Wittmann namens des Katholischen Ferienwerks im Erzbistum Köln e.V. zurück. Städtebauliches Ziel der Stadt Waldbröl ist die Erhaltung des Status Quo im Bereich Aspen. Das Projekt der Errichtung eines Ferienerholungsheimes durch das Katholische Ferienwerk Köln war seit dem 18.05.1988 möglich, wurde bisher jedoch nicht realisiert. Diese Nutzung soll planungsrechtlich aufgegeben werden. Eine Bebauung in dieser exponierten Lage ist aufgrund der ökologischen und landschaftsästhetischen sowie städtebaulichen Gegebenheiten auch in Zukunft nicht vorzunehmen. Demgegenüber ist die planungsrechtliche Absicherung des Hundeplatzes mit Vereinsheim eine untergeordnete bereits vorhandene Beeinträchtigung des ansonsten intakten Landschaftsbildes.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Der Stadtrat nimmt bei sechs Enthaltungen die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus straßenrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Neue Zufahrten bzw. Stellplätze entlang der K 26 sind nicht geplant.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Stadtrat beschließt bei sechs Enthaltungen die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 104  A – Hundeübungsplatz Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.