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Auszug - Kreisumlage 2010; Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 80 Abs. 2 S. 1 GO NRW  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Stadtverordneten Theuer, Giebeler und Greb kritisieren die Ausgabenmentalität des Kreises und den ihrer Ansicht nach nicht ausreichend vorhandenen Sparwillen dort.

 

StV. Hein regt an, in einem Anschreiben an den Oberbergischen Kreis diesen aufzufordern, seine Einsparbemühungen zu verstärken.

 

StV. Kronenberg gibt zu bedenken, dass die Gewerbesteuermehreinnahmen von Waldbröl sofort an den Kreis über die erhöhte Kreisumlage weitergeleitet werden.

 

StV. Theuer ergänzt, dass in der seinerzeitigen Diskussion des Kreishaushaltes auch nicht alle Kreistagsmitglieder diesen Haushalt befürwortet hätten und es gelte, nun ein entsprechendes Signal zu setzen.

 

Stadtkämmerer Petri führt aus, dass es für die Stadt Waldbröl keine Möglichkeit gibt, der erhöhten Kreisumlage zu entgehen.

 

Bürgermeister Koester verweist darauf, dass die Kritik an der Haushaltsführung des Kreises an der richtigen Stelle angebracht werden muss und die heutige Vorlage nicht dazu geeignet sei.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt bei 17 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen  - vorbehaltlich eines entsprechenden Bescheides über die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2010 - gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 88.525 € zu.

 

Die überplanmäßigen Mittel werden in der Produktgruppe 1.16.01 "Steuern, Zuweisungen und Umlagen" unter dem Produkt 1.16.01.07 "Kreisumlage" auf den Sachkonten 537210 "Kreisumlage" (71.942 €) und 537220 "Jugendamtsumlage" (16.583 €) bereitgestellt. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gewährleistet.