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Auszug - Beratung über den Abbruch städtischer Gebäude als Teil des zu erstellenden Gebäudeentwicklungskonzeptes der Stadt Waldbröl (siehe dazu die TOPe 1.1, 1.4, 1.5, 1.7 und 7 der Niederschrift über die Sitzung vom 18.05.2010)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt für die Ortbesichtigung (TOP 1) Bethaus der Evangelischen Christen Baptisten Gemeinde, Lerchenweg 19, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert nochmals den Sachverhalt zum Abbruch von städtischen Gebäuden

 

Herr Knott erläutert nochmals den Sachverhalt zum Abbruch von städtischen Gebäuden. Am 18.05.2010 hat der Ausschuss das städtische Wohnhaus Hahner Weg 2, das städtische Wohnhaus Bahnhofstraße 9, die städtische Obdachlosenunterkunft Denkmalstraße 1 und das städtische Wohnhaus Kaiserstraße 70/72 besichtigt.

 

Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über den Abriss des durch ständige Vandalismusschäden verunstaltete städtische Wohnhaus Hahner Weg 2. Für das Gebäude und das Grundstück ist ein Kaufinteressent bekannt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll nach Auskunft von Herrn Knott keine Veräußerung erfolgen. Die Mittel für eine spätere Veräußerung sollen zum Bau eines neuen Rathauses bzw. einer neuen Feuerwache als verwertbares Vermögen eingesetzt werden.

 

 

s wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, das städtische Gebäude Hahner Weg 2 gegen Vandalismusschäden zu sichern und von einem Abriss des Gebäudes zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen.

 

Der Ausschuss hält das städtische Wohnhaus Bahnhofstraße 9 für entbehrlich. Der Abriss erfolgt durch den Investor HBB.

 

Die städtische Obdachlosenunterkunft Denkmalstraße 1 befindet sich in einem äußerst desolaten Zustand. So verfügt das Gebäude weder über eine funktionstüchtige Heizung noch über eine intakte Wasserleitung. Das Gebäude wird zurzeit von zwei Obdachlosen bewohnt. Im Haushalt 2010 wurden Haushaltsmittel für den Abriss des Gebäudes eingestellt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, unter der Maßgabe, dass die Unterbringung der im Gebäude lebenden Obdachlosen gesichert ist, den Abriss der städtischen Obdachlosenunterkunft Denkmalstraße 1.

 

Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über den Abriss des städtischen Wohnhauses Kaiserstraße 70/72, das laut Ratsbeschluss erworben wurde, um dieses das Stadtbild verunstaltende Gebäude abreißen zu können.

 

Nach Ansicht der Stadtverordneten Theuer und Hein und der sachkundigen Bürgerin Schneider-Jacobs soll hier historische Bausubstanz zerstört werden. Ihrer Meinung nach sollte das Gebäude von Müll und Unrat gesäubert und anschließend durch fachkundige Handwerker begutachtet werden.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den Abriss des städtischen Wohnhauses Kaiserstraße 70/72.