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Herr Knott erläutert nochmals den Sachverhalt zum
Abbruch von städtischen Gebäuden. Am 18.05.2010 hat der Ausschuss das städtische
Wohnhaus Hahner Weg 2, das städtische Wohnhaus Bahnhofstraße 9, die städtische
Obdachlosenunterkunft Denkmalstraße 1 und das städtische Wohnhaus Kaiserstraße
70/72 besichtigt. Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über den
Abriss des durch ständige Vandalismusschäden verunstaltete städtische Wohnhaus
Hahner Weg 2. Für das Gebäude und das Grundstück ist ein Kaufinteressent
bekannt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll nach Auskunft von Herrn Knott keine
Veräußerung erfolgen. Die Mittel für eine spätere Veräußerung sollen zum Bau
eines neuen Rathauses bzw. einer neuen Feuerwache als verwertbares Vermögen
eingesetzt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt
einstimmig, das städtische Gebäude Hahner Weg 2 gegen
Vandalismusschäden zu sichern und von einem Abriss des Gebäudes zum
gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen. Der Ausschuss hält das städtische Wohnhaus
Bahnhofstraße 9 für entbehrlich. Der Abriss erfolgt durch den
Investor HBB. Die städtische Obdachlosenunterkunft Denkmalstraße
1 befindet sich in einem äußerst desolaten Zustand. So verfügt das Gebäude
weder über eine funktionstüchtige Heizung noch über eine intakte Wasserleitung.
Das Gebäude wird zurzeit von zwei Obdachlosen bewohnt. Im Haushalt 2010 wurden
Haushaltsmittel für den Abriss des Gebäudes eingestellt. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt
einstimmig, unter der Maßgabe, dass die Unterbringung der im Gebäude lebenden
Obdachlosen gesichert ist, den Abriss der städtischen Obdachlosenunterkunft
Denkmalstraße 1. Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über den
Abriss des städtischen Wohnhauses Kaiserstraße 70/72, das laut
Ratsbeschluss erworben wurde, um dieses das Stadtbild verunstaltende Gebäude
abreißen zu können. Nach Ansicht der Stadtverordneten Theuer und Hein und
der sachkundigen Bürgerin Schneider-Jacobs soll hier historische Bausubstanz
zerstört werden. Ihrer Meinung nach sollte das Gebäude von Müll und Unrat
gesäubert und anschließend durch fachkundige Handwerker begutachtet werden. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei
zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den Abriss des städtischen
Wohnhauses Kaiserstraße 70/72. |
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