Bürgerinformationssystem
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StV. Helzer kritisiert die seiner Ansicht nach zu oftmalige Anwendung der Dringlichen Entscheidung und begründet dies damit, dass die Fraktionen, von denen kein Vertreter die Dringliche Entscheidung mit unterzeichnet, vom Informationsfluss abgeschnitten seien.
StV. Theuer ergänzt, dass Submissionstermine im Vorfeld bekannt seien und dementsprechend auch eine entsprechende Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses organisiert werden könne.
StV. Kronenberg verweist darauf, dass der Sinn einer Dringlichen Entscheidung das schnelle Verwaltungshandeln sei. Auftragsvergaben erfolgten nach klaren gesetzlichen Vorschriften und es handele sich daher bei der Unterzeichnung von Dringlichen Entscheidungen um Formalitäten ohne politische Brisanz.
Es besteht Einvernehmen im Rat, einen gleichmäßigen Informationsfluss aller Fraktionen zu gewährleisten. Nach Vorstellung der entsprechenden Passage zur Dringlichen Entscheidung aus der Hauptsatzung durch den Bürgermeister besteht Einvernehmen im Rat, dass künftig Dringliche Entscheidungen neben dem Bürgermeister von jeweils einem Vertreter der Ratsfraktionen unterschrieben werden. Die Namen der unterschriftsbefugten Stadtverordneten wurden bereits in der konstituierenden Sitzung des Rates beschlossen und sind dem Organisationsheft Rat und Verwaltung zu entnehmen.
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