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Auszug - Dringliche Entscheidungen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

StV. Helzer kritisiert die seiner Ansicht nach zu oftmalige Anwendung der Dringlichen Entscheidung und begründet dies damit, dass die Fraktionen, von denen kein Vertreter die Dringliche Entscheidung mit unterzeichnet, vom Informationsfluss abgeschnitten seien.

 

StV. Theuer ergänzt, dass Submissionstermine im Vorfeld bekannt seien und dementsprechend auch eine entsprechende Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses organisiert werden könne.

 

StV. Kronenberg verweist darauf, dass der Sinn einer Dringlichen Entscheidung das schnelle Verwaltungshandeln sei. Auftragsvergaben erfolgten nach klaren gesetzlichen Vorschriften und es handele sich daher bei der Unterzeichnung von Dringlichen Entscheidungen um Formalitäten ohne politische Brisanz.

 

Es besteht Einvernehmen im Rat, einen gleichmäßigen Informationsfluss aller Fraktionen zu gewährleisten. Nach Vorstellung der entsprechenden Passage zur Dringlichen Entscheidung aus der Hauptsatzung durch den Bürgermeister besteht Einvernehmen im Rat, dass künftig Dringliche Entscheidungen neben dem Bürgermeister von jeweils einem Vertreter der Ratsfraktionen unterschrieben werden. Die Namen der unterschriftsbefugten Stadtverordneten wurden bereits in der konstituierenden Sitzung des Rates beschlossen und sind dem Organisationsheft Rat und Verwaltung zu entnehmen.