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Auszug - Antrag der Eheleute Gerda und Boris Janzen, Köhlerstraße 5, 51545 Waldbröl, vom 18.05.2010 (siehe TOP 1.4)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Knott

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Knott. Herr Knott erläutert, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 – Hermesdorf –, in dem das Bauvorhaben liegt, aus den 80er Jahren ist. Er weist für dieses Grundstück eingeschossige Bauweise aus.

 

Das geplante  Wohnhaus der Eheleute Janzen   wurde abweichend von der Baugenehmigung errichtet. So wurde die Höhelage nicht beachtet, es wurden zusätzliche Dachgauben errichtet, so dass aus dem Dachgeschoss  ein Vollgeschoss wurde. Da das Kellergeschoss im Mittel mehr als 1,60 m aus dem Erdreich herausragt ist dort auch von einem Vollgeschoss auszugehen. Das Haus ist somit als dreigeschossig anzusehen.

 

Der Oberbergische Kreis hat nach Prüfung dem Bauherrn aufgegeben, seinen Verstoß zu heilen also das Bauvorhaben entsprechend der erteilten Baugenehmigung zurückzubauen.  Daraufhin hat der Bauherr einen Antrag an die Stadt auf Bebauungsplan- Änderung gestellt.

 

 

Herr Knott erläutert, dass man den Bebauungsplan nicht auf eine dreigeschossige Bauweise ändern sollte. Es bliebe dann nur die Möglichkeit, den Bebauungsplan insgesamt aufzuheben. Dem Antrag auf Festsetzung der maximalen Firsthöhe erteilt Herr Knott eine Absage.

 

Das Verhalten der Bauherren trifft auf wenig Verständnis im Ausschuss. Es wird die Meinung vertreten, an den Festsetzungen des Bebauungsplanes festzuhalten. Den Bauherren war bekannt, dass sie nur entsprechend der Baugenehmigung das Vorhaben errichten durften.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den Antrag der Eheleute Gerda und Boris Janzen auf  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 – Hermesdorf – der Stadt  Waldbröl abzulehnen; der Bebauungsplan soll in der bisherigen Form rechtskräftig bleiben.