Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender Steiniger erteilt das
Wort Herrn Knott. Herr Knott erläutert, dass der rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 51 – Hermesdorf –, in dem das Bauvorhaben liegt, aus den 80er
Jahren ist. Er weist für dieses Grundstück eingeschossige Bauweise aus. Das geplante Wohnhaus der Eheleute Janzen wurde abweichend von der Baugenehmigung
errichtet. So wurde die Höhelage nicht beachtet, es wurden zusätzliche
Dachgauben errichtet, so dass aus dem Dachgeschoss ein Vollgeschoss wurde. Da das Kellergeschoss
im Mittel mehr als 1,60 m aus dem Erdreich herausragt ist dort auch von einem
Vollgeschoss auszugehen. Das Haus ist somit als dreigeschossig anzusehen. Der Oberbergische Kreis hat nach
Prüfung dem Bauherrn aufgegeben, seinen Verstoß zu heilen also das Bauvorhaben
entsprechend der erteilten Baugenehmigung zurückzubauen. Daraufhin hat der Bauherr einen Antrag an die
Stadt auf Bebauungsplan- Änderung gestellt. Herr Knott erläutert, dass man den
Bebauungsplan nicht auf eine dreigeschossige Bauweise ändern sollte. Es bliebe
dann nur die Möglichkeit, den Bebauungsplan insgesamt aufzuheben. Dem Antrag
auf Festsetzung der maximalen Firsthöhe erteilt Herr Knott eine Absage. Das Verhalten der Bauherren trifft
auf wenig Verständnis im Ausschuss. Es wird die Meinung vertreten, an den
Festsetzungen des Bebauungsplanes festzuhalten. Den Bauherren war bekannt, dass
sie nur entsprechend der Baugenehmigung das Vorhaben errichten durften. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den Antrag der Eheleute Gerda
und Boris Janzen auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51 – Hermesdorf – der Stadt Waldbröl abzulehnen; der Bebauungsplan soll in
der bisherigen Form rechtskräftig bleiben. |
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