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Auszug - Ehrenamtskarte  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Sport1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:08 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten formlos bei Vereinen abzufragen, wie viele Personen für die Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte in

 

Die Verwaltung wird gebeten formlos bei Vereinen abzufragen, wie viele Personen für die Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte in Frage kommen.

 

Informativ werden die Voraussetzungen zur Erlangung der Ehrenamtskarte dargestellt.

 

Bei Einführung der Ehrenamtskarte wird durch die Kommune mit der Landesregierung eine Vereinbarung abgeschlossen. Grundvoraussetzung: mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr bürgerschaftliches Engagement. Die Stadt stellt materielle Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Ermäßigungen für den Besuch eigener Einrichtungen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermäßigten Preisen. Darüber hinaus wirbt die Stadt bei Dritten, etwa privaten Unternehmen und Einrichtungen, für eine Unterstützung des Projektes, auch in Form von Vergünstigungen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Stadt in der ersten Ausgaberunde die Ehrenamtskarten sowie Informationsflyer, Mitmach-Aufkleber und Informationsplakate kostenlos zur Verfügung.

 

Die in der Stadt zur Verfügung gestellten Vergünstigungsangebote werden auf der zentralen Webseite www.ehrensache.nrw.de des Landes eingestellt.

 

Das Land unterstützt die Einführung und stellt einen einmaligen Betrag zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.