Bürgerinformationssystem
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Die Verwaltung wird gebeten formlos bei Vereinen abzufragen,
wie viele Personen für die Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte in Frage kommen. Informativ
werden die Voraussetzungen zur Erlangung der Ehrenamtskarte dargestellt. Bei Einführung der Ehrenamtskarte wird durch die Kommune mit
der Landesregierung eine Vereinbarung abgeschlossen. Grundvoraussetzung:
mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr
bürgerschaftliches Engagement. Die Stadt stellt materielle Vergünstigungen für
Inhaber der Ehrenamtskarte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu
gehören beispielsweise Ermäßigungen für den Besuch eigener Einrichtungen oder
die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermäßigten Preisen. Darüber hinaus
wirbt die Stadt bei Dritten, etwa privaten Unternehmen und Einrichtungen, für
eine Unterstützung des Projektes, auch in Form von Vergünstigungen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Stadt in der ersten
Ausgaberunde die Ehrenamtskarten sowie Informationsflyer, Mitmach-Aufkleber und
Informationsplakate kostenlos zur Verfügung. Die in der Stadt zur Verfügung gestellten
Vergünstigungsangebote werden auf der zentralen Webseite www.ehrensache.nrw.de
des Landes eingestellt. Das Land unterstützt die Einführung und stellt einen
einmaligen Betrag zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. |
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