Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt.
Verw.-Rat Knott. Dieser erläutert die Absicht der Antragsteller. Zur
Realisierung ist es jedoch erforderlich,
den rechtswirksamen Flächennutzungsplan durch Darstellung einer
zusätzlichen Baufläche für 10 bis 15 Baugrundstücke zu ändern. Die Verwaltung
befürwortet die Flächennutzungsplanänderung, da hier eine sinnvolle
Arrondierung der Ortslage Bröl/Thierseifen in nordöstlicher Richtung vorgenommen wird. Aus dieser
vorgeschlagenen Flächennutzungsplanänderung müsste sich dann ein Baugebiet
durch Aufstellung eines Bebauungsplanes entwickeln. Die vorhandenen drei
Wohnhäuser, die bereits durch den Neuen Weg erschlossen sind, sollten auch mit
in das Plangebiet aufgenommen werden. Das Bauvorhaben Gülicher, das in Fortsetzung der vorhandenen
Hinterlandbebauung geplant ist, muss eventuell nicht in das Bebauungsplangebiet
aufgenommen werden. Die Erschließung des neuen Plangebietes kann über die Straßen „Über dem
Garten“, über städtische Wegeflächen oder die K 26 ermöglicht werden. Wenn der Ausschuss sich für die Planung entscheiden sollte,
muss jedoch vorab die Bezirksregierung im Hinblick auf die Ziele Raumordnung und Landesplanung beteiligt
werden. Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung. |
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