Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag. Im Hinblick auf
die 2. Ergänzung der Satzung Rossenbach, die eine Ausweisung des angrenzenden
Grundstückes beinhaltet, kann hier analog eine Ausweisung erfolgen. Es soll ein
15 m tiefer Grundstücksstreifen für eine Bebauung mit maximal zwei Häusern
vorgesehen werden. Die Erschließung der Grundstücke kann über den jeweiligen
Ausbau der öffentlichen Wege sichergestellt werden. Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung. |
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