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Auszug - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.

Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme der IHK:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der IHK statt. Innerhalb der GI-Gebiete wird jeglicher Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für bestehende Betriebe mit Bestandsschutz sowie den sog. „Annexhandel“, der als Verkaufsstätten von Handwerksbetrieben bzw. produzierenden oder be- oder verarbeitenden Betrieben ausnahmsweise zugelassen  wird, wenn die angebotenen Waren in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem im Baugebiet ansässigen Hauptbetrieb stehen. Dabei darf die Verkaufsfläche nicht mehr als 250 m² umfassen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Firma Hergt:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Waldbröl die Belange des Getränkefachhandels Hergt GmbH nicht nachteilig berührt werden. Bauaufsichtlich genehmigte Betriebszeiten werden durch die Herabzonung von GI- in GE-Gebiet nicht tangiert. Die Ausweisung GI kann nicht aufrechterhalten werden, weil hier eine GE-typische Nutzung bereits vollzogen worden ist. Diese Auffassung hatte das ehemalige Staatl. Umweltamt Köln bereits im Verfahren der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im Jahre 2006 vertreten.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird unter Ziff. 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend ergänzt.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.