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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme der IHK: Der
Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der IHK statt. Innerhalb der
GI-Gebiete wird jeglicher Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für bestehende Betriebe mit Bestandsschutz sowie den sog.
„Annexhandel“, der als Verkaufsstätten von Handwerksbetrieben bzw.
produzierenden oder be- oder verarbeitenden Betrieben ausnahmsweise zugelassen wird, wenn die angebotenen Waren in einem
räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem im Baugebiet ansässigen
Hauptbetrieb stehen. Dabei darf die Verkaufsfläche nicht mehr als 250 m²
umfassen. Zu
2. Stellungnahme Firma Hergt: Der
Stadtrat stellt einstimmig fest, dass durch die 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Waldbröl die Belange des Getränkefachhandels
Hergt GmbH nicht nachteilig berührt werden. Bauaufsichtlich genehmigte
Betriebszeiten werden durch die Herabzonung von GI- in GE-Gebiet nicht
tangiert. Die Ausweisung GI kann nicht aufrechterhalten werden, weil hier eine
GE-typische Nutzung bereits vollzogen worden ist. Diese Auffassung hatte das ehemalige
Staatl. Umweltamt Köln bereits im Verfahren der 10. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 im Jahre 2006 vertreten. Zu
3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis: Der
Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend
zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird unter Ziff. 4.3 „Schutzgut
Boden“ entsprechend ergänzt. Offenlagebeschluss: Der
Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt
Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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