Bürgerinformationssystem
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Beigeordnete Dickmann erläutert die Beschlussvorlage und geht insbesondere auf die unzureichende Löschwasserversorgung in Geiningen durch fehlendes Wasser und Verschlammung in den Sommermonaten ein, die dazu geführt hat, dass kurzfristig eine Reinigung und Befüllung des Löschwasserbehälters erfolgte. Der Ausschuss diskutiert sachlich und konstruktiv die weitere Verfahrensweise über die Löschwasserversorgung in Geiningen. Von den Mitgliedern des Ausschusses wird die Notwendigkeit der vorgenommenen Reinigung des Löschwasserbehälters zwar anerkannt, allerdings wird der Zeitpunkt der Reinigung kritisiert. Mit der im Sommer erfolgten Reinigung wurde das dort vorhandene Biotop zerstört. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass zukünftig Reinigungen erst nach dem 1. Oktober vorzunehmen sind, um den im Löschbehälter vorhandenen Pflanzen- und Tierarten ein Überleben zu ermöglichen. Die Verschlammung des Löschwasserbehälters ist nicht nur auf das Laub der vorhandenen Bäume zurückzuführen, sondern auch auf verunreinigtes Oberflächenwasser, welches in den Löschwasserbehälter eingeleitet wird. Es herrscht Einigkeit, dass die Löschwasserversorgung in Geiningen verbessert werden muss und dies in den Brandschutzbedarfsplan aufzunehmen ist. Eine sofortige Verbesserung scheint allerdings nicht realisierbar. Die heute im Ausschuss zu beschließenden Maßnahmen können daher nur eine Übergangslösung bis zur endgültigen Löschwasserversorgung für Geiningen sein. Bezüglich der Entfernung des vorhandenen Baumbestandes werden unterschiedliche Standpunkte vertreten. Nach kurzer Diskussion wird folgender Kompromiss beschlossen. Beschluss: Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl für den Löschwasserbehälter in Geiningen folgende Maßnahmen zu empfehlen: 1. Die vorhandene Fichte ist vollständig zu entfernen. 2. Die Birke und die Kirsche sind so stark zurückzuschneiden, so dass ein Ausschlagen wieder möglich ist (Erhaltungsschnitt). 3. Die Weide wird vollständig zurückgeschnitten („auf den Stock gesetzt“). 4.
Die Verwaltung wird beauftragt in einem
3-Jahres-Rhythmus den Löschwasserbehälter nach dem 1. Oktober zu reinigen. 5.
Die Verwaltung wird beauftragt die
Schlammbildung des Löschbehälters in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren,
insbesondere ist bei Regenfällen der Einlauf dahingehend zu überprüfen, ob
verschmutztes Oberflächenwasser eingeleitetet wird, welches zur Verschlammung
beitragen könnte. |
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