Bürgerinformationssystem
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Stadtamtsrat
Grassow teilt mit, dass bereits in den Jahren 2003 / 2004 eine Bereisung
sämtlicher Waldbröler Ortschaften durch das Straßenverkehrsamt und die
Kreispolizeibehörde vorgenommen wurde. Die Anordnungen der Tempo-30-Zonen, die nach der
Besichtigung erteilt wurden, entsprachen den Voraussetzungen des Erlasses vom
01.02.2003. Der Grund, warum bei verschiedenen Orten keine Tempo-30-Zonen
angeordnet wurden lag darin begründet, dass hier der Durchgangsverkehr in der
Relation zum Gesamtverkehr zu hoch war. Zulässig ist weniger als ein Drittel. Den Vorschlag, erneut Verkehrszählungen durchzuführen,
nimmt der Ausschuss zustimmend zu Kenntnis. |
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