Bürgerinformationssystem

Auszug - Sachstandsbericht zu den übrigen Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzungen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Eine ausschließliche Anordnung einer Tempo-30-Zone für den Bitzenweg und die Straße „Auf der Kirchenhecke“ ist nach Angaben vo

 

Eine ausschließliche Anordnung einer Tempo-30-Zone für den Bitzenweg und die Straße „Auf der Kirchenhecke“ ist nach Angaben von Stadtamtsrat Grassow nicht möglich. Ziel der Stadt Waldbröl ist, dass der Bitzenweg in den Bestandteil einer großen Tempo-30-Zone mit den Bereichen

 

- Friedrich-Engelbert-Weg,

- Gerberstraße/Löher Weg,

- Schumannweg, Humperdinckweg, Schubertstraße, Brahmsweg, Büscherhof,

- Händelstraße,

- das ’’Musikerviertel’’,

- Rauher Siefen, Haydnweg,

- Zuccalmagliostraße,

- Neuer Friedhofsweg,

- Hermesbuschweg und

- Engelweg

 

als komplette Zone einbezogen wird.

 

Diese Anregung der Stadt Waldbröl wird in der am 07.10.2010 stattfindenden Verkehrsschau erläutert.

 

In dieser Verkehrsschau soll auch über die Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße ’’Auf der Kirchenhecke’’ beraten werden. Es ist hier angedacht, möglicherweise entlang der Mauer einen Gehweg anzulegen, um so die Sicherheit der Passanten zu erhöhen. Weiterhin sollen in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen erfolgen.

 

Der Einmündungsbereich der Pochestraße ist unfallmäßig unauffällig. Üblicherweise erhalten Straßen den Vorfahrtsrang, auf denen die größere Verkehrsmenge vorhanden ist. Es besteht hier die Möglichkeit der Verkehrszählung.

 

Für den Bereich Biebelshof / Kreuzung L 324 / Verbindungsstraße zur B 256 / Alfenzingener Straße wurde von der Verwaltung neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h die Versetzung der Ortstafel bis zur Höhe der Spedition Klein beantragt. Dieser Antrag wurde vom Straßenverkehrsamt nach Anhörung mit dem Landesbetrieb Straßen und der Kreispolizeibehörde abgelehnt.

 

Der s.B. Grüber spricht sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 339 / Waldbröl   bis Biebelshof aus. Grund hierfür sind die schweren Unfälle in der nahen Vergangenheit. Er wird einen entsprechenden Antrag für die nächste Ratssitzung vorlegen.

 

Spätestens in der 39. Kalenderwoche 2010 soll hinsichtlich der Beschilderung am Ende der Ausbaustrecke der G 175 in Baumen ein Verkehrsmessgerät installiert werden, welches das Verkehrsverhalten aufnimmt. Anschließend erfolgt eine Entscheidung über die Einrichtung von Messpunkten.

 

Im Kreuzungsbereich Herfen besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Errichtung von mobilen Messstellen. Vorgeschlagen sind ebenfalls die Aufhebung der Vorfahrtsregelung und die Anbringung einer Haltelinie an allen vier Straßenästen.

 

Die Anregung des s.B. Eschmann auf Einbeziehung der Straße Sonnenhang in diese Regelung kann wegen der bestehenden Hochbordanlage nicht realisiert werden.

 

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h für den Bereich des zentralen Omnibusbahnhofes am Brölbahnhof mit der Einbeziehung der Anliegerstraße „Am Brölbahnhof“ ist nicht möglich, weil diese Geschwindigkeit nicht wirksam kontrolliert werden kann. Es soll ein geändertes Konzept erarbeitet werden.

 

Für den Bereich der Ortsdurchfahrt Grünenbach soll eine Verkehrszählung vorgenommen werden. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist abhängig davon, dass der Durchgangsverkehr weniger als ein Drittel des Gesamtverkehrs beträgt.

 

Der Weiherweg in Grünenbach sollte an geeigneter Stelle unterbrochen werden mit der Konsequenz, dass man zwei Sackgassen erhält. Hierzu soll ein Gespräch mit den Anliegern erfolgen.

 

Für die Ortschaft Romberg sprechen die Verkehrsmengen und die Unfallstatistik gegen eine Verringerung der Reduzierung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der L 38. Es werden weitere Erörterungen mit dem Straßenverkehrsamt erfolgen.

 

Im Bereich der Ortschaft Bettenhagen wurden inzwischen die Leitplanken versetzt. Die Bankette werden hergerichtet. Die Beschilderung für Fahrzeuge mit einer Längenbeschränkung bis 10 m wird an allen Zufahrtsstraßen nach Bettenhagen angebracht.

 

Die baulichen Maßnahmen im Bereich des Hohlweges an der Ritter-Tilmann-Straße für den Fußgängerverkehr können wegen der geringen Fahrbahnbreite in diesem Bereich nicht vorgenommen werden.

 

Der TOP 13 der nichtöffentlichen Sitzung wird vorgezogen.