Bürgerinformationssystem
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Eine ausschließliche Anordnung einer Tempo-30-Zone für
den Bitzenweg und die Straße „Auf der Kirchenhecke“ ist nach
Angaben von Stadtamtsrat Grassow nicht möglich. Ziel der Stadt Waldbröl ist,
dass der Bitzenweg in den Bestandteil einer großen Tempo-30-Zone mit den
Bereichen - Friedrich-Engelbert-Weg, - Gerberstraße/Löher Weg, - Schumannweg, Humperdinckweg, Schubertstraße,
Brahmsweg, Büscherhof, - Händelstraße, - das ’’Musikerviertel’’, - Rauher Siefen, Haydnweg, - Zuccalmagliostraße, - Neuer Friedhofsweg, - Hermesbuschweg und - Engelweg als komplette Zone einbezogen wird. Diese Anregung der Stadt Waldbröl wird in der am
07.10.2010 stattfindenden Verkehrsschau erläutert. In dieser Verkehrsschau soll auch über die
Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße ’’Auf der
Kirchenhecke’’ beraten werden. Es ist hier angedacht, möglicherweise
entlang der Mauer einen Gehweg anzulegen, um so die Sicherheit der Passanten zu
erhöhen. Weiterhin sollen in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen erfolgen. Der Einmündungsbereich der Pochestraße ist unfallmäßig
unauffällig. Üblicherweise erhalten Straßen den Vorfahrtsrang, auf denen die
größere Verkehrsmenge vorhanden ist. Es besteht hier die Möglichkeit der
Verkehrszählung. Für den Bereich Biebelshof / Kreuzung L 324 /
Verbindungsstraße zur B 256 / Alfenzingener Straße wurde von der Verwaltung neben
der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h die Versetzung der Ortstafel bis
zur Höhe der Spedition Klein beantragt. Dieser Antrag wurde vom
Straßenverkehrsamt nach Anhörung mit dem Landesbetrieb Straßen und der Kreispolizeibehörde
abgelehnt. Der s.B. Grüber spricht sich für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 339 / Waldbröl bis Biebelshof aus. Grund hierfür sind die
schweren Unfälle in der nahen Vergangenheit. Er wird einen entsprechenden
Antrag für die nächste Ratssitzung vorlegen. Spätestens in der 39. Kalenderwoche 2010 soll
hinsichtlich der Beschilderung am Ende der Ausbaustrecke der G 175 in Baumen
ein Verkehrsmessgerät installiert werden, welches das Verkehrsverhalten
aufnimmt. Anschließend erfolgt eine Entscheidung über die Einrichtung von
Messpunkten. Im Kreuzungsbereich Herfen besteht ebenfalls die
Möglichkeit zur Errichtung von mobilen Messstellen. Vorgeschlagen sind
ebenfalls die Aufhebung der Vorfahrtsregelung und die Anbringung einer
Haltelinie an allen vier Straßenästen. Die Anregung des s.B. Eschmann auf Einbeziehung der
Straße Sonnenhang in diese Regelung kann wegen der bestehenden Hochbordanlage
nicht realisiert werden. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10
km/h für den Bereich des zentralen Omnibusbahnhofes am Brölbahnhof mit der
Einbeziehung der Anliegerstraße „Am Brölbahnhof“ ist nicht möglich,
weil diese Geschwindigkeit nicht wirksam kontrolliert werden kann. Es soll ein
geändertes Konzept erarbeitet werden. Für den Bereich der Ortsdurchfahrt Grünenbach soll
eine Verkehrszählung vorgenommen werden. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist
abhängig davon, dass der Durchgangsverkehr weniger als ein Drittel des
Gesamtverkehrs beträgt. Der Weiherweg in Grünenbach sollte an geeigneter
Stelle unterbrochen werden mit der Konsequenz, dass man zwei Sackgassen erhält.
Hierzu soll ein Gespräch mit den Anliegern erfolgen. Für die Ortschaft Romberg sprechen die Verkehrsmengen
und die Unfallstatistik gegen eine Verringerung der Reduzierung der bestehenden
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der L 38. Es werden weitere Erörterungen mit
dem Straßenverkehrsamt erfolgen. Im Bereich der Ortschaft Bettenhagen wurden inzwischen
die Leitplanken versetzt. Die Bankette werden hergerichtet. Die Beschilderung
für Fahrzeuge mit einer Längenbeschränkung bis 10 m wird an allen
Zufahrtsstraßen nach Bettenhagen angebracht. Die baulichen Maßnahmen im Bereich des Hohlweges an
der Ritter-Tilmann-Straße für den Fußgängerverkehr können wegen der geringen
Fahrbahnbreite in diesem Bereich nicht vorgenommen werden. Der TOP 13 der nichtöffentlichen Sitzung wird
vorgezogen. |
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