Bürgerinformationssystem
Seitens
der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen: Der
Linienbusverkehr zur Schülerbeförderung ist laut § 12 Schülerfahrtkostenverordnung
im Grunde nicht zu ersetzen. Demnach ist die Benutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln in der Regel die wirtschaftlichste Beförderungsart und hat
grundsätzlich Vorrang. Wenn keine vollständige Abdeckung möglich ist, erfolgt
der Einsatz von Kleinbussen und Taxen im Schülerspezialverkehr. Sparpotentiale
sind nicht vorhanden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||