Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende lobt die Sanierungsarbeiten,
die durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes ausgeführt wurden. Die Sperrung der Verbindungsstraße bedarf der
Anordnung des Straßenverkehrsamtes. Hierfür ist eine Prüfung der Belastbarkeit
des Straßenkörpers erforderlich. Sollte das tägliche Verkehrsaufkommen die Zahl
von 100 LKW/Tag nicht überschreiten, so liegt keine Belastung der Straße vor. Der Antrag wird bis zur Vorlage von Zählergebnissen
von der UWG-Fraktion zurückgezogen. |
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