Bürgerinformationssystem

Auszug - Sachstandsberichte des Ordnungsamtes über laufende Verfahren  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtamtsrat Grassow teilt mit, dass der Antrag für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 478 vom Ortsausgang Waldbröl

 

Stadtamtsrat Grassow teilt mit, dass der Antrag für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der  B 478 vom Ortsausgang Waldbröl bis zur Einmündung Niederhausen durch das Straßenverkehrsamt abgelehnt wurde. Beantragt war eine Beschränkung auf 70 km/h. Der Wortlaut des Ablehnungsbescheides wird verlesen.

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 über eine ausschließliche Tempo-30-Zone für den Bitzenweg und die Straße ’’Auf der Kirchenhecke“ beraten. Die am 07.10.2010 stattgefundene Verkehrsschau hat ergeben, dass für den Bitzenweg eine Verkehrszählung erfolgen wird. Sollte diese Zählung das Ergebnis erbringen, dass weniger als ein Drittel der Verkehrsteilnehmer die Straßen für den Durchgangsverkehr für die Ortschaften Herfen, Baumen und Altehufen sowie für die Straße ’’Auf der Kirchenhecke“ nutzen, wird eine Entscheidung getroffen, ob der Bitzenweg in die in der Sitzung am 21.09.2010 vorgestellten Großzone einbezogen werden kann. Sollte die Zählung dieses Ergebnis nicht erbringen, sollen zwei Tempo-30-Zonen entstehen, die durch den Bitzenweg getrennt würden. Falls der Bitzenweg als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden sollte, wird auf der Fahrbahn eine Kennzeichnung für alternierendes Parken erfolgen, um so langsames Fahren zu erzwingen.

 

Für die Geschwindigkeits- und Mengenmessungen wurden an der Straße „Auf der Kirchenhecke“ zwei Schilderpfosten montiert. Herr Grassow weist darauf hin, dass sich eine „geschlossene Ortslage“ nicht durch die Wegnahme des Verkehrszeichens 310 ergibt, weil definitiv keine Bebauung vorhanden ist.

 

Dipl.-Ing. Schröder erläutert die Ergebnisse der Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessung für die Verbindungsstraße von Herfen nach Baumen anhand einer Powerpoint-Präsentation. Die Messung hat ergeben, dass von 895 Fahrzeugen, die die Straße zwischen dem 22. und 27.09.2010 befahren haben, 97,21 % die vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit eingehalten haben. Die Ergebnisse werden den Fraktionen per E-Mail vorgelegt.

 

Für den Kreuzungsbereich in Herfen wurde dem Straßenverkehrsamt der Antrag zur Aufstellung von Verkehrszeichen 102 und die Anbringung von Haltelinien an allen vier Straßenästen vorgelegt.

 

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Grünenbach soll eine Verkehrszählung erfolgen. Das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise sollen anschließend in einer Anliegerversammlung erläutert werden.

 

Am Einmündungsbereich der Pochestraße / Lützinger Weg soll eine Verkehrszählung erfolgen. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses wird über eine Veränderung der Vorfahrtsregelung entschieden.

 

Die Anordnung des Straßenverkehrsamtes für die B 256 – Schladernring endet am 01.12.2010. Die Fraktionen werden über den Fortbestand der Anordnung beraten.

 

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung  auf 10 km/h für den Bereich des zentralen Busbahnhofes mit Einbeziehung der Anliegerstraße „Am Brölbahnhof“ ist nicht kontrollierbar, da das Messgerät weithin sichtbar wäre. Durch eine entsprechende Beschilderung, die nach der Herrichtung des KVP Kaiserstraße / Gartenstraße erfolgen sollte, ist die Zufahrt für die rechts stehenden Häuser leichter kontrollierbar.

 

Die Anordnung des Straßenverkehrsamtes für die Einbahnstraßenregelung am Hermesbuschweg liegt vor. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes werden die Beschilderung in Kürze vornehmen.

 

Die Beschilderung für Fahrzeuge mit einer Längenbeschränkung bis 10 m an allen Zufahrtsstraßen nach Bettenhagen wurde inzwischen montiert.

 

Die Anordnung des Straßenverkehrsamtes für die Beschilderung des Promenadenweges liegt vor. Die Restarbeiten werden zurzeit ausgeführt.

 

Der Ratsbeschluss zur der ADAC-Aktion „…… und tschüss“ macht es erforderlich, dass alle Schilder auf  ihre Schlüssigkeit hin untersucht werden und alle Grundlagen der seinerzeitigen Anordnung überprüft werden müssen. Herr Grassow weist auf den erheblichen Zeitaufwand dieser Prüfung hin.

 

Mit den Verkehrszählungen in den übrigen Ortschaften, die für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vorgesehen sind,  wird wegen der zurzeit niedrigen Temperaturen und der schlechten Sichtverhältnisse in März oder April des kommenden Jahres begonnen.