Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott verliest die abschlägige Antwort des Straßenverkehrsamtes; diese wird dem Protokoll beigefügt.
StV. Kronenberg äußert sein Unverständnis über die Ablehnung.
Zur Abhandlung von Anfragen regt StV. Kronenberg eine Neuregelung des Fragerechts der Stadtverordneten in der Geschäftsordnung an. Er zielt dabei auf die bisher geübte Praxis ab, dass bei Anfragen von Stadtverordneten auch Nachfragen zur vorgetragenen Antwort gestellt werden dürfen.
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